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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 13 - Die Zeit Wenzels (1393-1396)

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Beschwerden/Forderungen des Bruno von Rappoltstein1 gegen die Stadt Straßburg (Dis hant die von Straßburg minem herren von Rapolczstein getona / Dis ist die vorderunge von hern Brunen wegen von Rappoltzsteinb).

[Es folgen in neun Punkten die Vorwürfe und Forderungen: Als Landvogt Stislaw von Weitmühl Bruno seitens des Kg. rechtlich anging wegen des englischen Gefangenen John von Harlestone2, hätten sich die Straßburger vor dem Landvogt rechtlich verpflichtet, Bruno in dieser Angelegenheit weder zu helfen noch zu schaden (und dies bekantend sue mit gemeynem urteil). Sie hätten dem Kg. trotzdem Hilfe gegen ihn angeboten. Als er für den Hzg. von Bayern auf Brautschau war, hätten sie ihm feindliche Absichten unterstellt und ihm und den Seinen ihre Stadt verboten. Er habe Besserung leisten müssen. Durch ihr Verhalten sei ihm ein Schaden von 17000 Gulden entstanden. Sie hätten seine Leute in Rappoltsweiler angegriffen, Gefangene gemacht, ihn selbst zur Flucht gezwungen, seine Diener gefangen genommen, einen erschlagen, Gemar als ihr Eigen behandelt, ihn seines vom Kg. verliehenen Illzolles zu Gemar3 beraubt, ihn um weitere 20.000 Gulden geschädigt.)

Originaldatierung:
[o.D.]4.

Überlieferung/Literatur

Ü: A AV Straßburg, AA 112 Nr. 129. – Papier.

B1 ebda., AA 112 Nr. 115 Bl. 124r.-125r. – zeitgenöss. Kopie von A; – großer Papierrotulus.

B2 ebda., AA 1416 Bl. 20r.-21v. – Papierheft; – gleichzeitig: – in Perg.umschlag mit der Aufschrift: Byschoffs Friderichs anesprach und vordern seiner helffer gegen die statt Straßburg; – unwesentliche Abweichungen von A.

D: Rappoltstein. UB, S. 304f. Nr. 358 (A; B1). – UB Strassburg 6, S. 436f. Nr. 742 (B2).

Kommentar

Im Zuge der Lösung Straßburgs aus der Reichsacht und -aberacht und der Befriedung der Parteien hatte der Kg. einen Tag nach Hagenau bestimmt, damit die von ihm eingesetzten Schiedsrichter alle während des Reichskrieges entstandenen gegenseitigen Schäden und Ansprüche nach Minne oder Recht ausgleichen konnten (vgl. Nr. 4 [3.] und Anm. 2-3). Die Parteien sollten hierfür ihre Beschwerden 8 Tage vor dem Termin den Schiedsrichtern schriftlich einreichen (vgl. Nr. 1 [13.2.], 3 [6.-8.]. Diese und die in den Nr. 23-23 folgenden Klageschriften der anderen Parteien entstanden für die Verhandlungen auf dem Tag zu Hagenau: "abgeschrieben aus briefen als man von dem egenanten dage zu hagenowe gescheiden ist". Dieser Vermerk findet sich auf der Abschrift, die sich die badische Seite angefertigt hatte (GLA Karlsruhe, 67/73, Kopialb. der Mgff. von Baden, Bl. 13v. unten links quer). – Bořivoj von Svinaře hatte sich offenbar eine Akte angelegt, um in dem anstehenden "Großverfahren" die Übersicht zu bewahren. Darauf deutet eine Notiz hin, die bei der genannten badischen Abschrift mitkopiert wurde: "Diz sint acta der herren die dez kriegs waren wieder die von Straßburg Bursebe" (auf der gleichen Seite oben links). In dem gleichen Kopialb. findet sich Bl. 8r.ff. eine Art Protokoll eines Sühneverfahrens mit Forderungen und jeweiligen Antworten darauf (vgl. Nr. 48). Die Klageschriften sind wohl alle im Febr. entstanden. Wobei den Parteien nur eine relativ kurze Zeit für die Zusammenstellung ihrer Beschwerden zur Verfügung stand, weshalb es immer wieder nachgeschobene Forderungen und einen regen Botenverkehr nach Hagenau gab (vgl. Nr. 20, 21, 27). – Der Termin des 'Hagenauer Tages' wurde mehrfach vertagt und verschoben (vgl. Nr. 4 Anm. 3; Nr. 55ff., 60, 77, 79ff., 86ff., 94, 101, 238).

Textkritik

  1. aSo A und B1.
  2. bSo B2.

Anmerkungen

  1. 1Bruno von Rappoltstein war 1383 auf 10 Jahre Straßburger Ausbürger geworden. Seine Weigerung, seinen Gefangenen John Harlestone freizulassen, brachte letztendlich Straßburg in die Reichsacht, was wiederum den Reichskrieg im Elsaß auslöste (vgl. Nr. 1 Anm.). Bruno war wohl ebenso begabt und tapfer wie abenteuer-, verschwendungs- und ränkesüchtig (vgl. Louis Spach: Bruno de Ribeaupierre et les délégues de Strasbourg prisonniers a Schwanberg. Strasbourg 1865, hier S. 3-11).
  2. 2John Harlestone, der "Rote Junker", wie Bruno von Rappoltstein ein Abenteurer, war von diesem auf dem Weg zu einer Pilgerfahrt ins Heilige Land 1384 aufgegriffen, gefangengesetzt und trotz hoher Lösegeldsumme nicht freigelassen worden (vgl. Nr. 1 Anm. – Über sein "Wirken" im Elsaß vgl. Spach (wie Anm. 1) S. 5ff.).
  3. 3Dieser war ihm von Kg. Wenzel 1380 Juni 11 verliehen worden (vgl. Rappoltstein. UB, S. 166f. Nr. 185).
  4. 4Zur Datierung vgl. Anm.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 13 n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a1a25828-c995-4b5c-b580-f64deecc7cc5
(Abgerufen am 29.03.2024).

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