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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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Kg. Wenzel an Hzg. Friedrich von Bayern: Bevor ihn sein Brief erreichte, in dem er wegen der Gefangennahme des Ebf. Pilgrim [II.] von Salzburg Bořivoj von Svinaře als Unterhändler wünschte (E daz vns dein botschaft vnd brief komen waz, wann du mainst daz Worsywoy don Sweinar vnser diener mit dir geteidingt solt haben von wegen dez gevenknusse dez [...] Erczbischofs zu Salczburg), hatte er, der Kg., seinen Diener Kolman von Dorstein mit seinen Friedensaufkündigungen (entsagbriefen) zu ihm, dem Hzg., geschickt und ihm genau aufgetragen, wie er sich dabei ihm, dem Hzg., gegenüber verhalten sollte (in auch eigentlich vnterweiset, wie er sich in vnserm gewerbe gen dir halten slt). Doch als die Nachricht des Hzg. kam, schickte er einen anderen kgl. Rat zu demselben Kolman, damit dieser die Friedensaufkündigung nicht aushändigte, bevor ein neuerlicher kgl. Befehl dazu käme (So haben wr zu dem selben Colman ander vnser Rete vnd im enboten, daz er dir sagen slt, wie er die selben entsagbriefe bei im hab vnd dir doch der nicht antwrten slle, Ez wer dann daz er darber ander vnser gebot het).

Er, der Kg., hatte sich auch bei den Fürsten und Herren des Reiches über ihn, den Hzg. beklagt, weil er sich gegen Kg. und Reich gestellt habe (daz du gen vns vnd dem Reich missuarn hast). Doch nachdem er die jüngste Nachricht des Hzg. erhalten hat, teilt er in Briefen den Städten und Reichstädten mit, daß sie den Hzg. und die Seinen nicht angreifen und ihnen keinen Schaden zufügen sollen, solange sie vom Kg. nichts anderes hören (daz sie an dir vnd den deinen keinerley zugriff noch schaden tun, alz lang biz daz wir In ander vnser meaynung enbieten). Sollten sie aber bereits etwas gegen ihn unternommen haben oder noch unternehmen, bevor sie die kgl. Botschaft erreicht, will er, der Kg., deshalb vom Hzg. keine Klage hören (darumb wollen wir von Dir vnd allermenclichen vnberedet beleiben).

Originaldatierung:
Geben.1

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 (Kopialb., E. 14. Jh.) Bl. 17r.

Anmerkungen

  1. 1Datierung nicht mit abgeschrieben, hier vorgenommen entsprechend Einreihung im Kopialb.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ff0e2089-83f8-4ae9-8fab-5944791addaa
(Abgerufen am 19.04.2024).

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