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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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Kg. Wenzel an die Bürgermeister, Ratsmannen und Bürger der Stadt Lüneburg: Hzg. Wenzel von Sachsen und Lüneburg hat dem Kg. mitgeteilt und geklagt (vorkundiget und claget), daß die Adressaten das Schloß Warpke innehaben. Dieses hatte Hzg. Heinrich von Braunschweig dem Hzg. Wenzel abgewonnen (an gewunnen), als dieser vor jenem bezüglich Leib und Gut sicher zu sein meinte und es diesbezüglich eine feste Übereinkunft gab (vf dieselbigen czeit als er das tete sein veste tedinge), wie dies den Prälaten, Mannen und Städten des Fürstentums Lüneburg bekannt (wissentlichen) ist. Deshalb gebietet der Kg. den Adressaten bei seiner und des Reichs Huld und bei der höchsten Buße und Strafe (hochsten busze und peyne), daß sie das Schloß behalten und es niemandem überantworten (des nymant antwortet), bis die beiden Fürsten sich vor dem Hofgericht von Kg. und Reich rechtsgemäß ausgetragen haben (erscheiden sind mit Recht) und der Kg. den Adressaten danach mitteilt, wem sie es überantworten sollen. Bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung wird der Kg. unverzüglich und ohne gerichtliche Ladung rechtlich gegen sie vorgehen und vorgehen lassen (wolden wir zustund zu euch richten und hiessen richten an verbot als recht ist).

Originaldatierung:
Geben zu Prage des Sunabendes noch sand dorothee tag, r. B. 25, r. R. 12.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Befehl (Ad mandatum) des Kg.: Scholaster Martin [von Gewitsch].

Überlieferung/Literatur

Ü: A StadtA Lüneburg, UA b 1388 Feb. 8. - Siegel unter Papierdecke rückseitig.

D: UB Stadt Lüneburg 2 S. 429f. Nr. 1058 (zu 1387 Feb. 9). - UB Stadt Lüneburg 3 S. 12 Nr. 1102 (zu 1388 Feb. 8).- Ebenda S. 113f. Nr. 1205 (zu 1389 Feb. 6). - Ebenda S. 156f. Nr. 1253 (zu 1390 Feb. 12). - UB Hzgg. Braunschweig-Lüneburg 6 S. 211f. Nr. 196 (zu 1388 Feb. 8).

Kommentar

Nach dem Tod des Vaters Magnus hatten die beiden älteren Söhne die Abwesenheit ihr jüngeren Bruders, Hzg. Heinrichs, außer Landes genutzt, um sich mit den Töchtern des Hzg. und Kurfürsten Wenzel von Sachsen zu vermählen und mit ihm einen Vertrag zu schließen, der Heinrich von der künftigen Herrschaft ausschloß. Darauf war Heinrich kriegerisch in die lüneburgischen Lande eingedrungen. Hzg. Wenzel hatte sich deshalb an den Kg. gewandt. 1387 Mai 1 war es zu einer neuerlichen Vereinbarung gekommen; doch Heinrich war auch mit dieser nicht zufrieden gewesen und hatte weiter Krieg geführt; vgl. ADB 11 S. 468. - Vgl. URH 11 Nr. 395 sowie hier folgende Nr. 20.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 19, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c0277fa0-0b65-49ab-82b1-57e59f05e719
(Abgerufen am 28.03.2024).

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