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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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Kg. Wenzel an N.N. (Lieben getrewen): Nach den Botschaften und Briefen, die er ihnen letztens schickte, hat er vernommen, daß Ebf. Pilgrim [II.] von Salzburg freigelassen (ledig) worden sei, jedoch ohne Mitteilung darüber, wie und inwieweit das geschah (Wie vnd in welicher masse er aber ledig worden ist, daz sein wir nicht ganczlich vnterweist). Er, der Kg., geht davon aus (ist vnser gancz maynung), daß der Ebf. ohne erzwungene Zahlung und weitgehend unverletzt (on schaczung vnd grozz gebrechnuzze) frei kam, ihnen, den Adressaten, und ihren Mitbürgern die geraubte Habe zurückgegeben wurde und die Gefangenen freigelassen wurden. Deshalb sollten sie den Pfgf. Friedrich bei Rhein, Hzg. in Bayern, sowie seine Lande und Leute nicht angreifen und nicht schädigen.

Sollte der Ebf. aber um Burgen, Geld und durch gegen Kg. und Reich gerichtete Bündnisse bestohlen, die Habe ihrer Mitbürger nicht zurückgegeben und die Gefangenen nicht freigelassen worden sein, dann verlangt er von ihnen und gebietet er ihnen (So begern wir von euch vnd gebieten euch von vnsern vnd dez Reichs wegen), ihm zu helfen, dafür Vergeltung zu üben (sulche sache zu widertun), so wie er es beabsichtigte, als sie von ihm abreisten, und aus dem Grund, aus dem er dem Hzg. bereits die Friedensaufkündigung (entsagebrief) geschickt hatte. Falls der Ebf. noch nicht freigekommen ist, sollen sie seinen Brief an die Fürsten und Herren schicken, soweit sie es noch nicht getan haben.

Originaldatierung:
Geben zu Prag an sant Vincencij tag, r. B. 25, r. R. 12.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Befehl (Ad mandatum) des Kg.: Kanzler Jo[hann], Elekt von Kammin.

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 (Kopialb., E. 14. Jh.) Bl. 19v.

Kommentar

Bereits 1388 Jan. 19 hatte Kg. Wenzel an Gesandte einer ungenannten Stadt geschrieben, ihnen in Kopie seine Briefe, die er an Hzg. Friedrich auf dessen Nachricht hin gesandt hatte, mitgeschickt und gefordert vorab keine Angriffe gegen den Hzg. zu unternehmen (Ü: StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 Bl. 16v).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b136500d-bcc3-482a-8f31-2f5cbaed8363
(Abgerufen am 18.04.2024).

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