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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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[Kg. Wenzel] an Pfgf. Friedrich bei Rhein, Hzg. in Bayern: Wie der Pfgf. weiß, haben Ks. Karl [IV.], des Kg. Vater, und er selbst Bündnisse und Einungen zwischen den Landen sowie in Heidelberg und Mergentheim, wo der Pfgf. ebenfalls zugegen war, zwischen Fürsten, Herren und Städten herbeigeführt2. Das geschah zu dem Zweck, daß Fürsten, Herren und Städte voreinander ungehindert und unbeschadet bleiben und jeglicher Gewalt und jeglichem Unrecht (freuel) mit aller Macht entgegentreten sollen. So steht es in den darüber ausgestellten Einungsbriefen, und so hat es auch der Pfgf. mit Eid geschworen. Daran hätte er sich gerade gegenüber dem Kg. halten sollen (daran du dich gen vns sunderlichen bewart slst haben).

Doch nun ist bekannt geworden (wissen vnd offenbar), daß der Pfgf. den Fürsten und kgl. Rat Ebf. Pilgrim [II.] von Salzburg entgegen diesem Einungsbrief an einem Schiedstag schuldlos und ohne gegen ihn in irgendeiner Sache vor ihm, dem Kg., den Reichskurfürsten und -fürsten Klage erhoben und Recht von ihm gefordert zu haben, wie es billig gewesen wäre, gefangengenommen hat (wider slch ainungbrief vff einen frntlichen tag on alle redlich schuld wann du in vmb kain sache vor vns vnd dez Reichs kurfrsten vnd frsten vormals nie beclagt hast noch kein reht von im gevordert daz du doch pilichen getan hetest gefangen hast vnd noch freuentlich gefangen heldest). Ferner hat der Pfgf. im Widerspruch zu den von ihm, seinem Bruder und seinem Vater gesiegelten Sicherheitsbriefen3 Untertanen von Kg. und Reich angegriffen, gefangengenommen, ihr Gut behindert und an sich genommen (angriffen, gefangen vnd ir gut vff gehalten vnd genommen), womit er sich gröblich an Kg. und Reich vergangen hat (domit du grblich wider vns vnd daz heilig reich hast misstan). Das erscheint dem Kg. unbillig und will er nicht länger hinnehmen (niht lenger leiden). Deshalb entsagt er ihm mit diesem Brief und all den Seinen (so entsagen wir dir in disem brief vnd allen den deynen vnd wllen vns dez gen euch zu den eren bewaret haben).

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 (Kopialb., E. 14. Jh.) Bl. 13v.

Kommentar

In (undatierten, kopial überlieferten) Schreiben, die nach diesem 8. Jan. zu datieren sind, fragten die Landstände von Salzburg bei Hzg. Friedrich wegen des Standes der Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Ebf. nach, zumal der Hzg. ihnen bereits von der Freilassung des Ebf. berichtet habe (vgl. oben Nr. 3), sie aber nichts über dessen Aufenthaltsort wüßten (Ü: StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 137 Bl. 15v.), und wandte sich der Rat des Ebf. von Salzburg mit derselben Auskunftsbitte an Bořivoj von Svinaře (Ü: ibid. Bl. 16r).

Anmerkungen

  1. 1Datierung in Anlehnung an die gleichlautende Urk. zuvor, oben Nr. 4.
  2. 2Die Heidelberger Stallung von 1384 Juli 26, vgl. URH 11 Nr. 239, und die Mergentheimer Stallung von 1386 Aug. 3, vgl. URH 11 Nr. 355.
  3. 3Urkundlich nicht nachweisbar.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 6, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a2e449d2-9b8f-4695-bb30-e1f4fef057d9
(Abgerufen am 19.04.2024).

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