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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 11 - Die Zeit Wenzels (1376-1387)

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Kg. Wenzel an Rüdiger Erlangshofer, Kunz Pechtaler, Hans Holzinger und andere, die die Hut des Forstes von Weißenburg innehaben: Nachdem der Kg. ihnen einen Tag beschieden hatte, an dem sie vor ihn kommen (emboten geschriben vnd einen tag [...] fur uns zukomen bescheiden hatten) und die Rechte, die sie an der Hut des Forstes zu haben meinen, beweisen sollten, und nachdem dieser Tag, der letzte Sonntag, verging, ohne daß sie vor ihm erschienen, will er (so ist vnser meynung vnd wellen von uch ernstlich), daß sie sich jeglicher Hut und Rechte an dem Wald und Forst enthalten und mit dem Forst nichts mehr zu schaffen haben, bis sie ihr vermeintliches Recht daran vor ihm bewiesen haben (rechte fur vns beweiset die ir uch meynet zuhaben zu solchen huten). Der Kg. beauftragt bis dahin den Trutlinger, den kgl. Amtmann zu Weißenburg, mit der Hut, die dieser im Namen des Kg. an sich ziehen und einbehalten soll. Derselbe soll auch im Namen des Kg. gegen Zuwiderhandelnde vorgehen.

Originaldatierung:
Geben zu Nuremberg am Donerstag noch Sand Matheus tag, r. B. 16, r. 3.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Veranlassung (Per) des Herrn Hofmeisters Kreyger: martin.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StadtA Weißenburg, U 1379 IX 26. – Vom rückseitig aufgedrückten Siegel Reste erhalten.

B StadtA Weißenburg, B 5 (Kopialb.; 17. Jh.;) Bl. 151.

D: Kraft, Über Weißenburg S. 157 Anm. (zu 1379 Sept. 22).

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 11 n. 24, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/de57fbf8-7385-45ad-884f-82d86cae9678
(Abgerufen am 24.04.2024).

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