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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 11 - Die Zeit Wenzels (1376-1387)

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Kg. Wenzel an Pfgf. Ruprecht d. Ä. bei Rhein, Reichsobertruchseß und Hzg. in Bayern: Wie der Kg. vormals dem Bf. Adolf von Speyer wegen der [Pfand-]Auslösungen (losungen) von Schefflenz und anderer Dörfer auf der Ebene (uff der eben gelegen) samt deren Leuten und Zehnten, die vorzunehmen der Kg. in seinem und des Reichs Namen dem Adressaten empfohlen hatte, schrieb, so teilt der Kg. demselben Bf. sowie dem Propst und Kapitel zu Mainz mit, daß die Dörfer, Güter und Leute dem Reich ungeschmälert zur Auslösung verbleiben und dem Pfgf. Ruprecht zur Vornahme der Auslösung übergeben werden sollen1. Für den Fall, daß der Bf., das Kapitel oder sonst jemand den Adressaten hindern sollte, erlaubt ihm der Kg. kraft dieses Briefs, sich im Namen von Kg. und Reich der Dörfer, Zehnten, Leute und sonstigen Zugehörungen zum Zweck der Auslösung zu bemächtigen und sie zu schützen (vnderwinden die ynnehaben vnd halten vnd auch schuczen vnd schirmen mugest vnd sullest zu losungen dem Reiche vnuorderbet), bis der Mainzer Ebf. in den Besitz des [Mainzer] Stifts gekommen ist (als lange vncz der Erczbischoue zu Mencze indes Stifftes doselbist posession genczlichen komet). Entsprechendes hatte bereits Ks. Karl [IV.] zu Lebzeiten in offenen Briefen zu tun empfohlen und geboten2.

Originaldatierung:
Geben zu Heydelberg des Suntags Remminiscere, r. B. 16, r. R. 3.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Befehl (de mandato) des Herrn Kg.: Propst Nikolaus von Kemberg.

Überlieferung/Literatur

Ü: A GLA Karslruhe, D 397 (Perg.) – Rückseitig aufgedrücktes Siegel unter Papierdecke.

R: Regg. Pfgff. 1 S. 256 Nr. 4280.

Anmerkungen

  1. 1An Bf. Adolf mit demselben Datum 1379 März 6, vgl. hier folgende Nr. 43.
  2. 2Mit Datum 1378 März 18, s. hier Nr. 41 Fußnote 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 11 n. 42, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ceb2e03a-817a-487d-9124-36a844a67030
(Abgerufen am 24.04.2024).

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