Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 11 - Die Zeit Wenzels (1376-1387)

Sie sehen den Datensatz 45 von insgesamt 420.

Kg. Wenzel bekundet: Dompropst, Dekan und Domherren des Stifts Eichstätt sollen so wenig wie ihre Leute oder Güter vor das Hofgericht geladen werden (niht laden noch fürbringen für vnser künchlich hofgeriht). Falls dennoch eine Klage erfolgt, soll sie vom kgl. Hofgericht an Bf. Raban bzw. den jeweiligen Bf. von Eichstätt oder den Dekan verwiesen werden (solt mansie weisen von vnserm hofgericht für den [...] Byschoff [...] oder für iren Techant daselbest). Nur bei Rechtsverzug (daz reht verzogen wurde), der von den Klägern nachzuweisen ist (daz sie küntlichen beweisen möhten), soll Ladung (laden vnd betagen) vor das Hofgericht möglich sein. Alles, was im Widerspruch zu diesem Privileg (freyheit vnd genade) gegen das Eichstätter Stift oder seine Leute vor dem Hofgericht erlangt oder erklagt wird, ist ungültig (solt weder krafft noch maht haben). Dieses Privileg gilt bis auf Widerruf.

Originaldatierung:
geben [...] zu Nurenberg an Montag nach dem Suntag Oculi, 1379, r. B. 16, r. R. 3.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Veranlassung (Per) des Bgf. [Friedrich V.] von Nürnberg: Siegfried Steinheimer.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StA Nürnberg, Domkapitel Eichstätt Urk. Nr. 262 (Perg.). – HGS (mit Rücksiegel), an den Rändern beschädigt, an Perg.-Streifen anhängend.

R: RB 10 S. 29. – Battenberg, Gerichtsstandsprivilegien Nr. 845.

Kommentar

Daß es sich bei diesem Stück nicht um ein formales Gerichtsstandsprivileg handelt, erhellt nicht nur aus dem angehängten HGS (Battenberg führt fälschlich ein MS an), sondern auch aus dem Streit, der zur gleichen Zeit zwischen Eichstätt und Heinrich von Absberg ausgetragen wurde; vgl. hier Nr. 39. Dieses Beispiel verdeutlicht, daß – schon aufgrund der mit der Urk.-Ausstellung für den Empfänger verbundenen Kosten – wahrscheinlich zahlreichen Gerichtsstandsprivilegien ein aktueller Streit zu Grunde liegt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 11 n. 45, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b07554d5-3a32-4081-9638-b7799911cab5
(Abgerufen am 24.04.2024).

Bestandsinformationen