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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 10 - Die Zeit Karls IV. (1372-1378)

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Die Hzgg. Wenzel und Albrecht von Sachsen-Lüneburg bekunden für sich und ihre Erben: Sie haben sich auf Befehl des Ks. [Karl] mit Hzg. Albrecht von Mecklenburg, ihrem Oheim, und seinen Erben vereint und verbunden (verent […] vnd vorbunden van gebodes wegen vnses […] heren des keysers), damit diese den Ausstellern mit aller Macht und aufrichtig gegen Hzg. Magnus von Braunschweig beistehen, wann und wo sie sie im Verlauf ihres Krieges darum ersuchen (dat se vns vnd vnsen eruen mit live vnd gude vnd mit gantzer macht getruͤweliken vnd ane argelist behulpen scolen wesen wedder hertogen Magnus […] vnd alle sinen hulperen, wenn vnd wo dicke wi dat van en eschen, dewile vnse krich waret).

Deshalb sollen die Aussteller und ihre rechtmäßigen Erben dem Hzg. Albrecht und dessen rechtmäßigen Erben erblich überlassen und zur Nutzgewere überantworten (sinen rechten eruen erf liken vorlaten vnd in ere were antwerden) das Haus sowie Stadt und Land zu Dömitz, das Haus zu Wehningen, das Haus zu Neuhaus in dem Dertzinghe mit dem Dertzinge und mit dem Elfstade und allem, was die Vorfahren daran hatten, ferner alles, was den Ausstellern gehört und gehört haben mochte in Gorlosen und in den zwei Schlössern in Redefin sowie schließlich alles, was die Aussteller und ihre Erben jenseits der Elbe bis Lenzen haben [es folgen zahlreiche weitere Bestimmungen].

Die Aussteller geloben zusammen mit ihren Erben ohne Arglist getreulich in diesem Brief, dies alles dem Hzg. Albrecht stets, fest und unverbrüchlich zu halten (stede, vast vnd vnbrekelken to holdende loue wi […] sunder argelist […] in guden truwen in dessem breue).

Originaldatierung:
geven […] to Luͤnenborch, 1372, des sondages na des hilgen lichames dage.

Überlieferung/Literatur

Ü: A LHA Schwerin, 1.1-12 Verträge mit dem Reich, deutschen Territorien, Städten und (Ritter-) Orden, Sachsen Nr. 24. - Perg. - Ausstellersiegel anhängend; weiteres Siegel rücks. aufgedrückt.

D: Mecklenburg. UB 18 S. 175-178 Nr. 10330.

Kommentar

Vgl. folgende Nr. 28 mit der Gegenurk. Hzg. Albrechts von Mecklenburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 10 n. 27, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ab4ded18-3ab2-4a2b-b8db-e45818f72c6f
(Abgerufen am 16.04.2024).

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