RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 1 - Die Zeit von Konrad I. bis Heinrich VI. (911-1197)
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Kg. Otto I. bekundet allen Getreuen: Bf. Hartbert von Chur hat ihm Urkk. seiner kgl. Vorgänger gebracht (attulit precepta ... in nostram presentiam), die die Besitzungen seiner Kirche im Elsaß aufzeigten1, welche, wie er klagte, ihr unrechtmäßig entzogen worden waren. Da der Kg. die Richtigkeit dieser Klage in den Urkk. erkannte (certitudinem suae proclamationis in ipsis preceptis agnoscentes), beschloß er auf Bitten seiner Mutter und seiner Gattin, diese früheren Schenkungen zu erneuern, und übergibt der Kirche die Kapellen in Schlettstadt, Wintzenheim, Kientzheim, Breitenheim und anderen Orten mit allem Zubehör.
- Originaldatierung:
- Dat. id. oct., a.i.d. 952, ind. 10, a.r. 16; act. in loco Vroasa.
Kommentar
Vgl. auch Nr. 13.
Anmerkungen
- 1Urkundlich nicht nachweisbar.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RIplus URH 1 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e2d24757-83e1-4276-bd82-b104a893a6e5
(Abgerufen am 24.04.2024).