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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Erzbischof Arnulf von Tours erbittet von Papst (Benedikt VIII.) vergeblich das Pallium.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Brief B. Fulberts v. Chartres an Arnulf (Behrends 160). Reg.:Lit.: Gall. Christ. XIV 58; Pfister, Robert le Pieux 199 f.

Kommentar

Fulbert beantwortet mit seinem Brief eine Anfrage Arnulfs, der wegen der Verweigerung des Pallium durch den Papst sein erzbischöfliches Amt niederlegen wollte, und lehnt diese Folgerung ab: si pallium requisistis a Romano pontifice et ipse vobis illud sine causa legitima denegavit, propter hoc non est opus dimittere ministerium vestrum. Er rät allerdings noch zum Zuwarten und verweist für seine Ansicht auf päpstliche Privilegien in armariis nostris. Ursache der päpstlichen Ablehnung war vielleicht der Umstand, daß Arnulf Sohn eines Mönches war und erst nach legitimer Ehe Kleriker geworden war. Über die Erledigung des Streites ist nichts bekannt. Arnulf folgte dem am 12. Mai 1023 verstorbenen Erzbischof Hugo von Tours und wurde am 26. Nov. 1023 installiert. Daraus ergibt sich, daß die Bitte um das Pallium Anfang 1024 erfolgt sein dürfte. Der in dem undatierten Brief Fulberts nicht mit Namen genannte Papst müßte demnach Benedikt VIII. gewesen sein. Ein Schreiben Benedikts VIII. an Arnulf bezüglich der Ablehnung seiner Bitte ist jedoch nicht überliefert. Die einzige Quelle über die Ereignisse stellt vielmehr der zitierte Brief Fulberts dar.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1269, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1024-00-00_1_0_2_5_0_1330_1269
(Abgerufen am 29.03.2024).