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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Benedikt (VIII.) ordiniert auf Bitten einer Gesandtschaft des Polenherrschers Boleslaw (I.) den polnisch sprechenden Gompo zum Erzbischof von Krakau.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Długosz, Cat. archiep. Cracoviensium (Opera 1384; MPH. N. S. X/2, 139); Długosz, Ann. 1023 (Dąbrowski 287). Reg.:Lit.: Schulte, Dlugossiana 136.

Kommentar

Laut dem zitierten Cat. soll die Wahl Gompos am 5. Mai 1022 und die päpstliche Ordination noch im selben Jahr erfolgt sein. In seinen Ann. notiert Długosz dagegen die Ereignisse zum Jahre 1023. Es handelt sich um reine Fabeleien des spätmittelalterlichen Krakauer Historikers, der außerdem aus kirchlichem Patriotismus Krakau schon für diese Zeit zum Erzbistum macht. Gompo wird erstmalig in einem Cat. ep. Cracoviensium aus dem 13. Jh. genannt und in einem zweiten Cat. aus der Mitte des 14. Jh. seine Ordination auf 1023 datiert (MPH. N. S. X/2, 30, 42 u. 286). Von einer Mitwirkung des Papstes bei seiner Erhebung wissen die ältesten Quellen nichts. Kętrzyński, Biskupstwa i klastory 623 vermutet, daß Gompo nichts anderes als eine Verballhornung des Namens Poppo sei, den der erste, durch Thietmar v. Merseburg bezeugte (MGSS. N. S. IX 184) Bischof Krakaus trug. Stadnicki, Schenkung Polens 84 setzt dagegen die Regierungszeit Gompos in die Jahre 1008‒1016 und macht ihn zu einem Nachfolger Poppos.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. F1263, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1023-05-05_1_0_2_5_0_1324_F1263
(Abgerufen am 18.04.2024).