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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Abt Petrus (von Rodas) (D. Gerona) bringt dem Papst Benedikt (VIII.) (Benedicto patri Petrus gratia Dei abbas) die im vergangenen Jahr getroffenen päpstlichen Schutzmaßnahmen für sein Kloster (n. 1231 u. n. 1232) in Erinnerung; berichtet von der Mißachtung der päpstlichen Mahnungen durch die Grafen (Hugo von Ampurias und Wilhelm I. von Besalú), wodurch die römische Exkommunikationsdrohung beim Volke in Mißkredit gekommen sei, und daß mit Ausnahme des Erzbischofs Wifred von Narbonne und der Bischöfe Oliba von Vich, Stephan (II.) von Agde und Stephan (II.) von Apt auch der Episkopat keineswegs dem päpstlichen Befehle nachkomme, über die Klosterfeinde die Exkommunikation zu verhängen; erzählt von der am 5. Oktober 1022 durch den Erzbischof Wifred anstelle des Bischofs Petrus von Gerona vollzogenen Weihe der neuen Klosterkirche in Rodas; inseriert eine damals von den anwesenden Bischöfen ausgestellte Schutz- und Bestätigungsurkunde für sein Kloster; erbittet ein strenges Mandat gegen den Grafen Wilhelm und ein Mahnschreiben an den Grafen Hugo und macht darauf aufmerksam, daß die Mönche zum Verlassen ihres Klosters gezwungen seien, falls ihnen nicht raschest geholfen werde; entschuldigt die durch die Not des Klosters und die Furcht vor den Grafen bedingte Ärmlichkeit seiner Gesandtschaft und erbittet endlich ein neuerliches Papstmandat an die Bischöfe der Provinz (Narbonne), zur Bereinigung der Klosterangelegenheiten eine Synode zu veranstalten. ‒ Anno transacto vidisti ...

Überlieferung/Literatur

Druck: Junyent i Subira, Dipl. Oliba 112. Reg.:Lit.: Kehr, Prinzipat 21; Guitert i Fontseré, Monestir 92 f.; Abadal, L'abat Oliba 156 f.; Bauer, Rechtsverhältnisse 109 ff.

Kommentar

Die zeitliche Einordnung des undatierten Schreibens ergibt sich aus den Angaben über die Kirchweihe (A. MXXII. incarn. dom. nostri Jesu Christi, ind. V., III. non. Oct. wobei aber die Indiktion ebenso wie in n. 1231 nicht nach dem griechischen Stil berechnet ist) und dem Verweis auf die im Nov. 1021 erfolgten päpstlichen Maßnahmen zugunsten des Klosters. Zu den anläßlich der Kirchweihe bestätigten älteren Klosterprivilegien vgl. auch n. 522. Die Bestätigungsurkunde des Erzbischofs soll auch von Bischof Deusdedit von Barcelona und den Kanonikern von Gerona unterschrieben worden sein. Als eigentlicher Feind des Klosters erscheint neben den Grafen Bischof Petrus von Gerona, aus dessen Jurisdiktion es sich mit Berufung auf seine Romunmittelbarkeit befreien wollte. Als Förderer des Klosters werden unter anderen Graf Wifred (von Cerdaña) und Gräfin Ermensindis (von Barcelona) genannt. Welchen Erfolg die neuerlichen Bitten des Abtes in Rom hatten, ist unbekannt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1257, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1022-00-00_1_0_2_5_0_1318_1257
(Abgerufen am 19.04.2024).