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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Unter dem Vorsitz des Papstes Leo VIII. findet in Anwesenheit Kaiser Ottos (I.) und der Kaiserin Adelheid sowie anderer geistlicher und weltlicher Persönlichkeiten eine Synode im Petersdom statt. Der in Begleitung und auf Rat des päpstlichen Legaten Wido von Albano nach Rom gekommene Abt Guihard von Schuttern (vgl. n. 372) weist dem Papst ein Privileg seines Klosters vor und erreicht dessen Bestätigung durch ein neues Papstprivileg (n. 375). Bischof Konrad von Konstanz berichtet, daß er im Jahre 948 nach Einsiedeln gekommen sei, um hier am 14. September eine Kapelle zu weihen, in der Nacht vor der Weihe aber erlebt habe, wie diese durch Engel vollzogen wurde, worauf er am nächsten Tage die Durchführung der Weihe verweigerte. Er ersucht um eine Entscheidung, ob die Engelweihe gültig sei, was der Papst nach eingehenden Beratungen mit den anwesenden Bischöfen bestätigt und auf Intervention des Kaisers darüber eine Urkunde ausfertigen läßt, die am 11. November vor der Synode verlesen und durch den Papst unterschriftlich ratifiziert wird.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 375 u. n. 376. Reg.: Böhmer-Ottenthal n. 364; GP. VII/1, 48 n. † 113.

Kommentar

Die angebliche Synode wird weiters in den aus dem 16. Jh. stammenden Ann. monasterii Schutterensis erwähnt (vgl. J. May, Zur Kritik der Annalen von Schuttern, ZGORh., N. F. 8/1893, 270), hier aber wohl auf Grund der in n. 375 genannten Wormser Synode des Jahres 868 irrtümlich nach Worms verlegt. In beiden genannten Urkunden verweist jedoch die Datierung auf eine Synode in der Peterskirche. Lt. n. 375 sollen daran, abgesehen von dem Kaiserpaar, dem Legaten Wido und dem Abt Guihard, auch noch Otto II. und Herzog Burchard III. von Schwaben, die Erzbischöfe Hatto (II.) von Mainz und Bruno von Köln, die Bischöfe Anno von Worms, Otwin von Hildesheim, Otger von Straßburg, Konrad von Konstanz und Hartbert von Chur sowie die Äbte Sigehard von Reichenau und Burchard (I.) von St. Gallen teilgenommen haben. In n. 376 werden der päpstliche Legat, der Herzog von Schwaben und der Abt von Schuttern nicht erwähnt, dafür kommen außer den Genannten noch die Bischöfe Okko von Minden (richtig Otger von Speyer und Landward von Minden) und Ulrich von Augsburg dazu, und der Bischof von Straßburg wird halbwegs richtig Erchembald sowie der Abt von Reichenau richtig Ekkehard genannt. Als Synodalteilnehmer kann weiters noch der die genannten Urkunden ausstellende Notar Petrus angesehen werden. Abgesehen davon, daß nicht alle aufgezählten Persönlichkeiten als damals in Amt und Würden nachweisbar sind, konnte im Nov. 964 unmöglich in Anwesenheit Kaiser Ottos I. in Rom eine Synode tagen, da sich dieser damals längst in Pavia befand. Ottenthal wollte daher in der Annahme eines echten Kernes in den beiden Papsturkunden, die hier geschilderten Ereignisse auf die Synode vom Feb. 962 (n. 298) verlegen; vgl. auch Böhmer-Ottenthal n. 310. Das entfällt durch den von Hirsch in NA. 36/1911, 397‒413 geführten Nachweis der Fälschung beider Urkunden. Mit Hirsch 408 Anm. 3 ist anzunehmen, daß der Fälscher die Kenntnis der Namen der Synodalmitglieder aus der Chronik Hermanns v. Reichenau (MGSS. V 114 ff.) bezog. Die Tatsächlichkeit der Papstsynode ist aber zu verneinen. Daß die Einsiedelner Kapelle im Jahre 948 bereits bestanden hat und geweiht war, beweist R. Henggeler, Wann wurde die erste Einsiedelner Klosterkirche eingeweiht? (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 37/1943, 96 f.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †374, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0964-11-10_1_0_2_5_0_398_F374
(Abgerufen am 18.04.2024).