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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Mit Erlaubnis (recepta licentia) des Papstes Leo (VIII.) bringt Erzbischof Adaldag von Hamburg-Bremen genannte Reliquien nach Hamburg.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Urk. Adaldags v. 987 X. 27 für Bücken (Lappenberg, Hamburg. UB. I 52). Reg.: May, Reg. I 32 n. 125.; GP VI 48 n.*55. Lit.: Dehio, Gesch. Hamburg-Bremen 109; Schmeidler, Hamburg-Bremen 76 u. 98 ff.; Schöffel, Kirchengesch. Hamburgs I 116; Tüchle, Romfahrten 100.

Kommentar

Obgleich die nur in jüngeren Kopien überlieferte Urkunde Adaldags die Lizenz ausdrücklich wohl auf Grund eines Kopistenfehlers dem Papst Leo VII. zuschreibt, kann nur Leo VIII. gemeint sein, und das Ereignis ist vermutlich in die Zeit nach Juni 964 zu datieren, als Adaldag mit Kaiser Otto I. aus Rom wieder nach Deutschland zog und auch den abgesetzten Papst Benedikt V. (n. 366) mit sich nach Hamburg führte (vgl. auch n. 381). Es handelt sich um Reliquien des Konfessors Felix, die ins Kloster Bücken kamen. In einer zweiten, verfälschten Fassung der Urkunde werden außerdem noch Reliquien des Quiriacus, Caesarius, Felizian, Secundus, der Corona sowie des Cosmas und Damian genannt und irrig ebenfalls zu den Erwerbungen des Klosters Bücken gezählt. Die Einfügung erfolgte aber wohl auf Grund von Adam v. Bremen (Schmeidler, SS. rer. G. 2/1917, 70), wo ohne Nennung der Papstlizenz ebenfalls die Translation von Reliquien aus Rom durch Adaldag und deren Aufteilung auf Hamburger Pfarreien erwähnt wird und in Zusätzen und späteren Fassungen des Werkes Adams auch die genannten Heiligen sowie weiters Reliquien des Mauritius aufgezählt werden. Zu Secundus vgl. aber May, Reg. 162 n. 261, zu Moritz gegen Schmeidler Hofmeister in HZ. 121/1920, 474.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 370, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0964-00-00_1_0_2_5_0_394_370
(Abgerufen am 23.04.2024).