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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Kaiser Otto (I.) und die römische Synode erinnern in einem durch den Kardinalpresbyter Hadrian und den Kardinaldiakon Benedikt zu überbringenden Schreiben den Papst Johannes (XII.) an die frühere Vorladung zur Synode (n. 322) und in Beantwortung seines Mandates (n. 324) an die kanonischen Entschuldigungsgründe für ein Fernbleiben, weisen seine Exkommunikationsdrohung zurück, zumal diese in einer doppelten Verneinung formuliert war, sichern ihm nach seinem Erscheinen und seiner Rechtfertigung vollen Gehorsam zu, sprechen ihm aber andernfalls mit dem Hinweis auf Judas, den Verräter Christi, die Schlüsselgewalt ab.

Überlieferung/Literatur

Insert: Liudprand v. Cremona, Hist. Ottonis 14 (Becker, SS. rer. G. 41/1915,169 ff.); Alberich v. Troisfontaines, Chr. (MGSS. XXIII 768). Reg.: Böhmer-Ottenthal n. 350. Lit.: Dümmler, Otto der Große 352; Hefele-Leclercq, Hist. des conc. IV 808; Zimmermann, Papstabsetzungen 87.

Kommentar

Das Schreiben datiert X. kal. Dec., über seine stilistische Fassung, die wohl auf Liudprand zurückgeht, vgl. Ottenthal in MIÖG. Erg.Bd. 4/1893, 66. Editionen des Schreibens nach Liudprand und Alberich, der diesem folgt, finden sich in Publikationen von Konzilsakten; vgl. etwa Labbe-Cossart, Conc. IX 651; Mansi, Coll. XVIII 468 und MG. LL. II 30. Bezüglich der Übergabe durch die beiden Konzilsgesandten vgl. n. 327. Über Erwähnungen dieser und der früheren Ladung (n. 322) sowie über die Reaktion Johannes' XII. vgl. n. 324.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 326, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0963-11-22_2_0_2_5_0_350_326
(Abgerufen am 28.03.2024).