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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes XII. verweigert dem nach Rom gekommenen König Otto I. die erbetene Kaiserkrönung, sofern er nicht schwöre, das von ihm zerstörte Kloster St. Moritz in Burgund wiederherzustellen, was der König nach Möglichkeit zusagt.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Thomas Tuscus, Gesta (MGSS. XXII 496). Reg.:

Kommentar

Die bei Thomas überlieferte Legende berichtet, daß der Abt von St. Moritz dem König die Auslieferung der in seinem Kloster verwahrten imperialia insignia, scilicet frenum factum de clavis Christi et lancea et corona verweigert habe, da sie nur auf Geheiß des Papstes dem designierten Kaiser übergeben werden dürften (ex mandato summi pontificis nulli tradenda nisi ei, quem summus pontifex in imperatorem aliquando designaret, que presentaret pape, cum ab ipso esset corona imperii decorandus). Der daraufhin unternommene Kriegszug Ottos gegen Burgund habe durch Verrat zur Besiegung des Abtes, zur Zerstörung des Klosters und zur Eingliederung Burgunds in das Reich sowie zur Entführung der Insignien durch Otto geführt, worauf dieser nach Rom zog, seine Krönung aber erst nach einem Satisfaktionsversprechen beim Papste durchsetzen konnte: Negat sibi papa quod petit, nisi ecclesiam sancti Mauritii in pristinum statum reducat ... imperator ... satisfactionem possibilem sibi se facturum promittit. Im Anschluß daran berichtet Thomas über die feierliche Aufnahme Ottos in Rom (n. 293) und über dessen Krönung (n. 294), weiß aber nicht genau, ob Agapit II. oder Johannes XII. der Krönende war. Die Tradition beruht einmal auf der Kenntnis der Tatsache, daß das Moritzkloster zur Zeit Ottos I. zerstört war. Die Zerstörung erfolgte 940 durch die Sarazenen; vgl. C. Patrucco, I Saraceni nelle Alpi occidentali e specialmente in Piemonte (BSS. 32/1908. 416 f.) und GP. II/2, 137. Weiters spielte wohl die Erinnerung an die Erwerbung der Mauritiuslanze durch Heinrich I. (vgl. darüber zusammenfassend Büttner, Heinrichs I. Südwest- und Westpolitik 50 ff. sowie Schramm, Herrschaftszeichen II 501) und der Mauritiusreliquien durch Otto I. im Jahre 960 (vgl. Böhmer-Ottenthal n. 289 c und Swinarski, Herrschen mit Heiligen 413 n. 122) eine Rolle, vielleicht auch in Verwechslung Ottos I. mit Otto III. eine zu erschließende Privilegierung des Klosters durch Papst Johannes XV. (vgl. n. 732).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †292, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0962-02-00_1_0_2_5_0_315_F292
(Abgerufen am 23.04.2024).