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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Vor Papst Agapit II. klagt Bischof Johannes von Benevent wegen der vom Papste durchgeführten Weihe der beiden Presbyter Leo und Benedikt zu Bischöfen von Trivento und Termoli (n. 200) und beweist durch Vorlage päpstlicher Privilegien, daß beide Orte seit alters kirchlich zu Benevent gehören (quod Triventina et Termolensis ecclesie antiquitus subdite fuissent Beneuentano episcopo) und eine Verkleinerung dieser Diözese bei Strafe des Anathems verboten worden sei. Der Papst lädt darauf Leo und Benedikt schriftlich nach Rom, damit sie sich gegen den Vorwurf der Erschleichung der Bischofswürde verteidigen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 210. Reg.: IP.IX 188 n.*2 u. 195 n. *2.

Kommentar

Zu den Ereignissen und deren Datierung vgl. n. 210. Die päpstlichen Ladungsschreiben sind verloren, die einzige Quelle über die Vorgänge ist daher n. 210. In den erhaltenen Papstprivilegien aus der Zeit vor Agapit II., die in n. 210 als privilegia facta a nostris antecessoribus pontificibus erwähnt werden, also in den Fälschungen auf den Namen des Papstes Vitalian (JE. † 2098, IP. IX 51 n. † 5) und in n. 176, werden Termoli und Trivento nicht ausdrücklich zur Diözese Benevent gezählt. Sie erscheinen so erst in n. 626. Vgl. dazu auch Klewitz in QuF. 24/1932‒33, 6 ff. Es bleibt demnach unklar, worauf sich Bischof Johannes berufen hat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 201, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0946-03-00_2_0_2_5_0_215_201
(Abgerufen am 25.04.2024).