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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Erzbischof Artold von Reims schreibt an den Papst (Marinus II.) einen Entschuldigungsbrief und ersucht um Befreiung von der Administration des Erzbistums Reims (vacationem petentes administrationis episcopii nostri).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard v. Reims, Hist. IV 35 (MGSS. XIII 587, MG. Const. I 11, MG. Conc. VI 155). Reg.:Lit.: Zimmermann, Studien 133.

Kommentar

Einzige Quelle über diese litterae excusationis ist Artolds Brief an die Synode von Ingelheim (Juni 948), den Flodoard in sein Geschichtswerk aufgenommen hat. Hier wird berichtet, daß Artolds Gegner, Erzbischof Hugo von Reims, bei der Zusammenkunft Ottos des Großen mit König Ludwig IV. von Frankreich am Flusse Chiers im Aug. 947 (vgl. Böhmer-Ottenthal n. 77) ein solches Schreiben Artolds an den Papst vorgewiesen habe, um zu beweisen, daß Artold seinerzeit auf sein Erzbistum verzichtet habe. Artold bestritt jedoch sowohl damals als auch in Ingelheim, diesen Brief jemals diktiert und unterschrieben zu haben. Beruht das auf Wahrheit, so war das von Hugo vorgelegte Schreiben eine Fälschung. Andernfalls käme am ehesten ein Brief Artolds an Papst Marinus II. in Frage, der etwa im Frühjahr 943 abgeschickt worden sein könnte. Artold hatte nach seiner Gefangennahme 940 gezwungen als Erzbischof von Reims abgedankt, wollte aber nach seiner offiziellen Absetzung durch die Synode von Soissons im Jahre 941 an Papst Stephan VIII. appellieren, der 942 Erzbischof Hugo anerkannt hatte (vgl. n. 162). Als auch König Ludwig im Frühjahr 943 in Compiègne mit Erzbischof Hugo und dessen Anhängern Frieden schloß, tauchte der Plan auf, Artold bei erster Gelegenheit mit einem anderen Bistum abzufinden, und es wurden ihm bis dahin einige Abteien übertragen; vgl. Flodoard (Lauer 89 und MGSS. XIII 582) sowie Lauer, Le règne de Louis 104 f., Jacobsen, Flodoard 40, Sot, Flodoard 274 f. u. 308, auch Schröder, Synoden 261. Wenn damals Artold freiwillig auf Reims Verzicht geleistet haben sollte, so wäre dies verständlich. Die Quellen berichten davon nicht, und der angebliche Brief an den Papst hätte höchstens die Anerkennung eines längst bestehenden Zustandes zum Ausdruck bringen und den Standpunkt des abgesetzten Erzbischofs wahren können. Dem widerspricht jedoch die Behauptung Artolds, nichts mit dem Brief zu tun zu haben. Es wäre auch merkwürdig, wie dieser in die Hand Hugos gekommen sein sollte, so daß eher an eine Fälschung gedacht werden muß, deren Vorlage den Zweck verfolgte, den seit Sep. 946 in Reims restituierten Artold als seinen eigenen Entschlüssen ungetreu zu erweisen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0943-00-00_1_0_2_5_0_185_F172
(Abgerufen am 24.04.2024).