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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Leo VII. empfängt den Reimser Kleriker und Historiker Flodoard in Rom, gewährt dessen Bitten, lädt ihn zu einem Festmahl und entläßt ihn mit Kuß, Segen und Geschenken.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard v. Reims, De triumphis (Lauer 180). Reg.:Lit.: Scheffer-Boichhorst, Zur Kritik Flodoards 423 f.; Lauer, Le règne de Louis, p. VII; Manitius, Gesch. d. lat. Lit. II 157; Wattenbach-Holtzmann, Deutschlands Geschichtsquellen II 291; Bezzola, Kaisertum 20; Jacobsen, Flodoard 26 ff.; Sot. Flodoard 47.

Kommentar

Die Romreise Flodoards galt wahrscheinlich seinen wissenschaftlichen Forschungen. Schon Scheffer-Boichhorst nahm an, daß Flodoard damals verschiedene Papstepitaphien abgeschrieben habe, die er dann in seinem Werk „De Christi triumphis apud Italiam” verwerten konnte. Welche Bitten der Papst gewährte, ist unbekannt. Die Datierung der Romreise Flodoards läßt sich sicher nur durch den Pontifikat Leos VII. begrenzen. Lauer glaubt aber aus der längeren Abwesenheit Flodoards von Reims und Frankreich verschiedene Lücken in dessen Annalenwerk, bes. im Jahre 936, erklären zu können, woraus sich die Wahrscheinlichkeit für seine Romreise im Jahre 936 ergibt. Jacobsen vermutet, daß Flodoard dem Papst eine Anzeige von König Ludwigs IV. am 19. Juni 936 erfolgter Krönung überbrachte, weswegen dann in die 2. Hälfte des Jahres (nach n. 127) datiert werden müßte.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 126, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0936-00-00_7_0_2_5_0_133_126
(Abgerufen am 24.04.2024).