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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Kaiser Romanos (I. Lakapenos) bestätigt dem Papst (Johannes XI.) in einem (vom Patrikios Theodoros Daphnopates verfaßten) Schreiben, das der mit den nach Rom zurückkehrenden Papstlegaten (n. 111) und mit dem vom Patriarchen Theophylakt (von Konstantinopel) entsandten Protonotar der Hagia Sophia Orestes reisende Protospathar Anastasios überbringt, den Erhalt des Papstbriefes (n. 111), dankt für die Erklärung der Glaubenseinheit der Kirchen (von Rom und Byzanz) sowie für den erteilten Konsens zur Erhebung des Kaisersohnes (Theophylakt) auf den Patriarchenstuhl von Konstantinopel, der zwar rechtlich unnötig gewesen sei, aber Widerstände im byzantinischen Klerus gegen diese Erhebung beseitigt habe; berichtet über die Teilnahme der Papstlegaten an der Patriarchenweihe; erbittet die Abhaltung einer römischen Synode zur Sicherung der Patriarchenwürde Theophylakts und die Exkommunikation von dessen Gegnern, wozu dem Papst ein nach Verbesserung dem Konzil vorzulegender Entwurf eines Synodalinstrumentes übermittelt wird, das nach dem römischen Konzil und nach Besiegelung durch den Papst von den byzantinischen Gesandten wieder zurückgebracht werden soll; versichert den Papst des kaiserlichen Schutzes für die römische Kirche und schlägt in bezug auf die angeregte Verschwägerung der kaiserlichen und päpstlichen Familie vor, daß sich des Papstes Mutter (Marozia) mit einer ihrer Töchter nach Byzanz begeben oder ihr Kind zur Überfahrt zuverlässigen Leuten anvertrauen möge, und bittet um Verständigung über den Zeitpunkt der Reise, falls diese nicht gleich erfolgen könne, damit Schiffe und Gesandte zur Einholung des Mädchens bereit seien. ‒ Τὸ γϱάμμα τῆϛ ὑμῶν ἀϱχιεϱατιϰῆϛ ...

Überlieferung/Literatur

Drucke: Sakkelion in Deltion 2/1885, 395; J. B. Pitra, Analecta novissima Spicilegii Solesmensis, altera cont. I (Tusculanis 1885) 479; Acta Rom. pont. 760. Reg.: P. Marc, Plan eines Corpus der griechischen Urkunden des Mittelalters und der neueren Zeit (1903) 84; Dölger, Reg. 76 n. 625. Lit.: Hergenröther, Photius II 271 u. III 705; Sakkelion in Deltion 2/1885, 382 ff.; Zimmermann, Dunkle Jh. 80 f.

Kommentar

Die Weihe des Patriarchen war am 2. Feb. 933 in Konstantinopel mit Assistenz der Papstlegaten durchgeführt worden. Die Gesandtschaft dürfte gleich nach den Feierlichkeiten nach Italien abgereist sein, denn über die Gefangennahme des Papstes (n. 113) verrät der Kaiserbrief noch keine Kenntnis. Über dessen Übergabe und die Veranstaltung des römischen Konzils existieren keine Nachrichten. Vermutlich hat Fürst Alberich beides verhindert; vgl. auch n. 111.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 116, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0933-02-00_1_0_2_5_0_123_116
(Abgerufen am 20.04.2024).