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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Patriarch Nikolaos (I.) von Konstantinopel berichtet dem Papst Johannes (X.) (‘Ιωάννῃ τω̦ ἁγιωτάτω̦ πάπα̦ τῆϛ πϱεσβυτέϱαϛ ‘Ρώμηϛ) in einem durch den Presbyter Eulogios überbrachten Schreiben über die auf der (byzantinischen) Synode (von Juli 920) erfolgte Einigung (zwischen Nikolaiten und Euthymianern) in der Frage der Tetragamie; tadelt mit Berufung auf gleichzeitig übersandte Briefe des Papstes Sergius (III.) dessen Stellungnahme zur Tetragamie; fordert die päpstliche Zustimmung zu den (byzantinischen) Synodalbeschlüssen in dieser Angelegenheit; verspricht dafür die Wiederaufnahme des Papstnamens in die Dyptichen; erbittet die Entsendung päpstlicher Legaten, besonders des Bischofs (Johannes) Jakobus, damit mit diesen Weiteres verhandelt werden könne, und kündigt endlich ein gleichzeitig abgegangenes Schreiben des Kaisers (Konstantin VII.) an, das der Protospathar Basileios überbringen wird. ‒ Ὅσα ἡμῖν ἀπήντησε ...

Überlieferung/Literatur

Drucke: Jenkins-Westerink, Nicholas Letters 286 (vgl. auch 549 n. 53). Reg.: Grumel-Darrouzès, Reg. II 254 n. 732. Lit.: Hergenröther, Photius III 686 f.; Gay, L'Italie 220 f.; Hefele-Leclercq, Hist. des conc. IV 750 f.; Venni, Giovanni 97 f.; Jugie, Le schisme byz. 162 f.; Beck, Gesch. d. orth. Kirche 123.

Kommentar

Über eine verkürzte lateinische Fassung des Briefes und deren Überlieferung vgl. Grumel-Darrouzès 254 n. 732 u. 269 n. 756. In der lateinischen Version heißt der erbetene Papstlegat Johannes und wird von Grumel mit einem 899 in Byzanz an einem Konzil teilnehmenden Legaten (Grumel-Darrouzès II 172 n. 596) identifiziert. Vgl. ebenso Dvornik, Photian Schism 269 ff., dagegen aber Hiestand, Byzanz 92. Für die Datierung des Patriarchenbriefes ist maßgebend, daß er nur von einem byzantinischen Kaiser spricht, also vor der Krönung des Romanos Lakapenos zum Mitkaiser am 17. Dez. 920 (vgl. V. Grumel, La date de l'avènement à l'empire de Romain Ier Lécapène, EO. 35/1936, 333 ff.) abgesandt worden sein muß, wozu auch die Angabe des Patriarchen stimmt, daß nun im 15. Jahr nach dem Ausbruch des Tetragamiestreites (Anfang 906; vgl. darüber auch n. 8) der byzantinischen Kirche wieder Friede geschenkt wurde. Bei Jenkins-Westerink wird hingegen auf Febr. 921‒Jan. 922 datiert. Zum Verhalten des Sergius III. im Tetragamiestreit vgl. n. 8. Die Papstbriefe, die Eulogios Johannes X. zum Beweis für die Berechtigung des Tadels an Sergius vorlegen sollte, sind nicht erhalten. Zum Brief des Kaisers an den Papst vgl. n. 52.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0920-00-00_1_0_2_5_0_55_51
(Abgerufen am 18.04.2024).