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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes X. erteilt dem Kloster San Giovanni di Marzana (D. Città di Castello) ein Schutzprivileg.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Urk. Innozenz' II. v. 1136 XII. 13 (IP. IV 107 n. 6). Reg.: IP. IV. 106 n. † *2.

Kommentar

Das heute verlorene und nur aus späteren päpstlichen Urkunden bekannte Privileg Papst Johannes' X., dessen Ausstellungszeit sich nur durch Jahre dieses Pontifikates fixieren läßt, wird nebst anderen Papsturkunden, darunter ein angebliches Privileg Johannes' VII. (IP. IV 106 n. † *1) und n. 976, in dem zitierten Schutzprivileg Innozenz' II. als Vorurkunde erwähnt, woraus sich entnehmen läßt, daß auch das verlorene Diplom Johannes' X. den päpstlichen Schutz über das Kloster ausgesprochen habe. Ebenso findet sich eine Erwähnung in einem Privileg Gregors XI. von 1377. Anfang des 15. Jh. wurden die älteren Papsturkunden des Klosters Marzana bei einem Prozeß vorgelegt. Von ihnen blieb nur das zitierte Privileg Innozenz' II. erhalten, das aber Kehr in GGN. 1900, 405 f. als stark interpoliert beurteilt, so daß auch die erwähnten Vorurkunden verdächtig werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †18, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0914-00-00_5_0_2_5_0_22_F18
(Abgerufen am 29.03.2024).