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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Lando bestätigt die Rechte der (bischöflichen) Salvatorkirche in Vescovio-Sabina (Forum novum) und gewährt ihr verschiedene Schenkungen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Gerichtsurkunde v. 1431 (Sperandio, Sabina 323). Reg.: IP. II 73 n. *1. Lit.: G. Tomassetti ‒ G. Biasiotti, La diocesi di Sabina (Rom 1909) 16; Silvestrelli, Città, castelli e terre 463.

Kommentar

Die Papsturkunde ist verloren und nur aus der zitierten Quelle bekannt. Ob sie im Jahr 1431 noch vorlag, ist ebenfalls nicht ganz sicher. In der Gerichtsurkunde wird von einer donatio des Papstes gesprochen, wodurch die Rechte des Bistums Vescovio bestätigt wurden. Der Empfänger des Privilegs müßte Bischof Gregor von Vescovio gewesen sein, der aber damals in Toffia residierte, nachdem die Salvatorkirche in Vescovio im 9. Jh. durch die Sarazenen zerstört worden war. Die päpstliche Schenkung gab dem Bischof die Möglichkeit zur Wiederherstellung seiner alten Domkirche und zur Rückverlegung seiner Residenz nach Vescovio. Aus n. 180 erfährt man, daß die Bischöfe, welche schon im 9. Jh. als Bischöfe von Sabina betitelt wurden, im Jahr 944 wieder in Vescovio residierten, doch erhält dabei die Kathedrale den Namen Santa Maria. Laut Sperandio wäre San Salvatore der antike Name des Domes, der auch dem Märtyrer Euthymius von Vescovio geweiht war. Die Aktivität des Papstes in bezug auf das Bistum Sabina erklärt sich wohl aus der Tatsache, daß er selbst aus der Sabina stammte (vgl. n. 12). Die zitierte Gerichtsurkunde von 1431 berichtet, daß im päpstlichen Diplom auch des Vaters des Papstes, Tainus, gedacht wurde (ubi memorat eius patrem Tranum praeclarissimum Foronovanum). Möglicherweise stammt die päpstliche Schenkung aus dem väterlichen Erbgut des Papstes.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 13, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0913-00-00_1_0_2_5_0_15_13
(Abgerufen am 28.03.2024).