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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Gerichtstag. Heinrich will die Elbinsel Parey (westl. Genthin) dem Grafen Bernhard von der sächsischen Nordmark zusprechen lassen, der einst für die Hinrichtung des früheren Markgrafen Werner eingetreten war. Graf Wichmann III. kann dies verhindern.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VII, 8 (6).

Kommentar

Werner, dem in Allstedt der Prozeß gemacht werden sollte, war bereits früher verstorben (vgl. Reg. 1851 d), so daß es nur zu der von den Fürsten empfohlenen Konfiskation seiner Besitzungen kam, zu denen wohl auch die genannte Insel gehörte. Thietmar l. c. nennt das Vorgehen des Kaisers ungerecht. – Vgl. Jbb. Heinrichs II. 2, 401 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1852a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1014-11-20_2_0_2_4_1_641_1852a
(Abgerufen am 24.04.2024).