RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4
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Vor Heinrich erscheint Bischof Thietmar von Merseburg, der noch vor der Einsetzung eines neuen Magdeburger Erzbischofs über die volle Wiederherstellung seiner Diözese sowie über die Rückgabe von Besitzungen verhandeln will. Der König verspricht ihm eine gerichtliche oder außergerichtliche Erledigung seiner Forderungen.
Überlieferung/Literatur
Thietmar VI, 81 (49).
Kommentar
Zur Sache vgl. R. Holtzmann, in Sachsen u. Anhalt 2 (1926) 69. – Der Ortsname „Sehusun” ist nach Holtzmann, Thietmar 371 Anm. 6 auf Seehausen (23 km westl. v. Magdeburg) zu beziehen und nicht auf das am Harz zwischen Goslar und Gandersheim liegende Seesen (so Jbb. Heinrichs II. 2, 337), denn am nächsten Tage ist der König bereits in Magdeburg nachweisbar; vgl. Reg. 1763 c.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI II,4 n. 1763b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1012-09-21_1_0_2_4_1_506_1763b
(Abgerufen am 19.04.2024).