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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Heinrich läßt durch Erzbischof Tagino von Magdeburg den am Vortage eingetroffenen Thietmar (vgl. Reg. 1698 a) fragen, ob er gewillt sei, einen Teil seiner Erbgüter an die Merseburger Kirche abzutreten. Nachdem dieser sich dazu bereit erklärt hatte, führt man ihn in die Kapelle des Bischofs Bruno von Augsburg, wo er von den Anwesenden gewählt wird und vom König durch Überreichung des Bischofsstabes das Bistum Merseburg übertragen bekommt.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI, 40.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1699b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1009-04-20_1_0_2_4_1_397_1699b
(Abgerufen am 24.04.2024).