Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

Sie sehen den Datensatz 268 von insgesamt 1024.

Heinrich bestätigt auf Bitten des Bischofs Adalbero von Metz die Wiederherstellung des Klosters Neumünster, das früher als Lehen ausgegeben war, und dessen namentlich angeführte Besitzungen. – Während nach Bresslaus Vorbemerkung die Datierung zweifellos von BA stammt, ist der Kontext unverbürgt; er könnte nur unter der Voraussetzung als echt anerkannt werden, daß er zur Gänze außerhalb der Kanzlei, möglicherweise unter Verwendung der bischöflichen Dotationsurkunde (MG. SS. 4, 622) verfaßt wurde; „Notum esse volumus.”

Überlieferung/Literatur

fehlt.

Abschriften eines Transsumptes von 1329 im Kopialbuch des Klosters Neumünster aus dem 16. Jh. no. 3, aus dem Anfang des 17. Jh. no. 56 (B) und aus dem 18. Jh. no. 39 im Staatsarchiv Koblenz.

Kremer, Geneal. Gesch. des Ardennischen Geschlechts CD. 285 no. 4 aus B; MG. DD. 3, 129 no. 104.

Görz, Mittelrhein. Reg. 1165; Stumpf 1414.

Kommentar

Zur Erwähnung des Bischofs Adalbero vgl. Jb. d. Gesellschaft f. lothring. Geschichte u. Altertumskunde 6 (1894) 283 ff.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1604, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1005-11-22_1_0_2_4_1_268_1604
(Abgerufen am 20.04.2024).