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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Heinrich befriedet das östliche Sachsen. Er läßt in Merseburg den Vasallen Bruniko und in Fallersleben (Kr. Gifhorn, Niedersachsen) die Slawenhäuptlinge Boris und Vezemuiscle (wohl die in Reg. 1601 c erwähnten verräterischen slawischen Führer) mit ihren Anhängern durch den Strang hinrichten. In mehreren Zusammenkünften mit den Slawen in Werben an der Elbe zwingt ihnen der König seinen Willen auf. Die 997 zerstörte Arneburg (an der Elbe; vgl. Thietmar IV, 38) läßt er zum Schutze des Landes wieder aufbauen und restituiert die entfremdeten Besitzungen. Durch den Spruch einer Synode, die an einem unbekannten Orte abgehalten wurde, untersagt König Heinrich canonica et auctoritate apostolica unrechtmäßige Ehen sowie den Verkauf von Christen an Heiden.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI, 28 (21).

Kommentar

Holtzmanns zeitlicher Ansatz für die Monate Jänner–April 1006 (Thietmar 307 Anm. 6) muß insofern korrigiert werden, als der König bereits zu Weihnachten 1005 in Pöhlde nachweisbar ist; vgl. Reg. 1605 a. – Vgl. Jbb. Heinrichs II. 1, 370 f., zur Synode Boye NA. 48 (1930) 72 und zu den Verhandlungen mit den Liutizen W. Brüske, Untersuchungen zur Geschichte d. Lutizenbundes, in Mitteldeutsche Forschungen 3 (1955) 60.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1605b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1005-04-00_1_0_2_4_1_271_1605b
(Abgerufen am 23.04.2024).