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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Heinrich bleibt bis zum Beginn der Fastenzeit (Aschermittwoch war am 14. Februar) in Sachsen.

Überlieferung/Literatur

Ann. Hildesheim. zu 1005 (SS. schol.).

Kommentar

Es kann nicht festgestellt werden, wo der König in Sachsen Aufenthalt genommen hatte, denn es liegen außer der kurzen Notiz der Ann. Hildesheim. keine weiteren Nachrichten zum Itinerar vor.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1590b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1004-02-00_1_0_2_4_1_238_1590b
(Abgerufen am 29.03.2024).