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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Heinrich, geboren als ältester Sohn Herzog Heinrichs II. von Bayern und der Gisela, Tochter König Konrads III. von Burgund. Tag der Geburt überliefert von Thietmar VI, 60: II. Non. Mai. und durch dessen eigenhändige Eintragung im Necrol. Merseburg, (ed. Dümmler in Neue Mitteil, hist.-antiquarisch. Forschungen 11, 1865, 233) zum 6. Mai: Natalis dies Heinrici imperatoris; vgl. dazu R. Holtzmann in NA. 50 (1953) 167 f. Zum Jahr liegen zwei einander widersprechende Angaben vor. Während nach Thietmars Chronik l. c. Heinrich am 6. Mai 1012 das 35. Lebensjahr begonnen haben soll (XXXV. iam inciperet annus), was 978 ergeben würde, ist er nach einer im Codex Udalrici (ed. Ph. Jaffé in Bibl. rer. germ. 5, 34 no. 12) überlieferten Aufzeichnung im 52. Lebensjahre verstorben; danach wäre 973 als Geburtsjahr anzunehmen. Mit den Jbb. Heinrichs II. 1, 88 f. ist der letzteren Nachricht der Vorzug zu geben, entstammt sie doch der Bamberger Tradition. Vielleicht könnte das „Bruno ... nepos noster” des DO. II. 138 vom Jahre 976 auf den jüngeren Bruder (1006–1029 Bischof von Augsburg) bezogen werden, wie es die Jbb. l. c. tun. Damit wäre ein terminus ante quem für die Geburt Heinrichs und eine Stütze für die Angabe des Codex Udalrici gefunden; vgl. dazu B.-Mikoletzky, Regg. Ottos II. no. 724. – Hatte man bisher der Nachricht des um 1150 schreibenden Annalista Saxo (SS. 6, 686 zu 1044), Heinrich sei in Hildesheim geboren, kaum Bedeutung beigemessen, so erhält diese Notiz dadurch erhöhte Glaubwürdigkeit, daß sie nachweislich aus der um 1080 verfaßten Fundatio eccl. Hildensemensis (SS. 30/2, 945) stammt; zum Wert dieser Quelle vgl. Wattenbach-Holtzmann, Geschichtsquellen I/3, 576. Auch der von den Jbb. l. c. 90 Anm. 4 anders interpretierte Passus des unvollzogenen DH. II. 256 a (Reg. 1772) ist in diesem Sinne zu verstehen. Das Diplom wurde vom Kanzleinotar GB verfaßt und geschrieben, der nach Bresslau (MG. DD. 3, XXII) vor seinem Eintritt in die Reichskanzlei (März 1013) höchstwahrscheinlich im Dienste des Bischofs Bernward von Hildesheim gestanden hat. Gegenüber dieser zweifachen Hildesheimer Überlieferung verliert die etwas allgemein gehaltene Bemerkung des Utrechter Bischofs Adalbold (SS. 4, 687 cap. 14), Bayern sei „nativa terra” Heinrichs gewesen, an Bedeutung. – Abbach a.d. Donau (Kr. Kehlheim) wird erst von Aventin in seiner Bayr. Chronik (ed. M. Lexer 2, 1882, 695) als Geburtsort genannt. – Vgl. S. Riezler, Geschichte Baierns 1/2 (1927 2) 4.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1483a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0973-05-06_1_0_2_4_1_1_1483a
(Abgerufen am 28.03.2024).