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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Während die Kaiserin Adelheid in Ingelheim zurückbleibt, oder vielleicht in ihrem Kloster Selz Aufenthalt nimmt, begibt sich der König zunächst nach Worms und tritt von hier aus, begleitet von den Mitgliedern der vormundschaftlichen Regierung, dem Erzkanzler Willigis und dem Kanzler Hildibald, eine im Reiseplan dieses Jahres nicht vorgesehene Fahrt nach Lothringen an. Sie ist von großer politischer Bedeutung und steht mit den Vorgängen in Frankreich in Verbindung. Zweifellos befindet sich die Gesandtschaft des Papstes, die sein Legat Abt Leo führt, im Gefolge des Königs, der dessen Verhandlungen mit den französischen Königen aus nächster Nähe, aus Diedenhofen und Metz, vielleicht auch aus dem Kloster Mouzon, von dem aus der Legat seine Boten nach Frankreich sendet, verfolgen kann. Abt Leo übermittelt den französischen Königen den Vorschlag des Papstes, den Streit um das Erzbistum Reims auf französischem Boden zu erledigen. Die Verhandlungen ziehen sich jedoch in die Länge und führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis, so daß sich der König nach Mitte Mai von dem Legaten trennt, der in Mouzon zurückbleibt.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Regg. 1085 b, 1088, 1089, 1090, 1094 a.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1088b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0993-04-00_1_0_2_3_0_501_1088b
(Abgerufen am 29.03.2024).