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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Hoftag König Ottos im Beisein des Erzkanzlers Willigis; von den Teilnehmern werden die Erzbischöfe Gisilher von Magdeburg und Everger von Köln, die Bischöfe Hildibald von Worms und Christian von Passau, der vermutlich in diesen Tagen in sein Amt eingesetzt wird und eine Besitzbestätigung für sein Bistum empfängt, ferner Herzog Bernhard von Sachsen und Graf Egbert der Einäugige genannt. Es wird eine Verhandlung gegen Bischof Dodo von Münster über eine Klage der Äbtissin Godesdiu des Klosters Metelen (nordwestl. von Münster) geführt, der dem Kloster die Ausübung des Wahlrechtes und des Vogtes streitig gemacht hat; er wird zur Anerkennung der Rechte Metelens genötigt. Die Fürsten erteilen ferner ihre Zustimmung zu einer Schenkung des Königs, der seinem Kämmerer Ermenold sechs Königshufen gibt.

Überlieferung/Literatur

Vgl. DD. 111‒113; Regg. 1079‒1081.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1078e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0993-01-20_1_0_2_3_0_483_1078e
(Abgerufen am 28.03.2024).