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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Nach der Ankunft des Hofes in Duisburg muß eine Botschaft der französischen Könige eingetroffen sein, in der sie sich bereit erklärten, zu einer Zusammenkunft mit König Otto und der Kaiserin Adelheid nach Neuville-sur-Meuse zu kommen. Daraufhin wird der Reiseplan des Königs geändert, der sich nicht nach Sachsen begibt, sondern an die Westgrenze des Reiches zurückkehrt.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Regg. 1058a und 1059.

Kommentar

M. Uhlirz, Jbb. O. III. Exkurs VII. Das Itinerar König Ottos III. im Frühjahr 992. S. 464 ff. Diese Fahrt kann nur durch die Verabredung einer Zusammenkunft der Herrscher veranlaßt worden sein, anders ist der Aufenthalt an der Grenze nicht zu erklären. Daß solche Zusammenkünfte in den Vorjahren beabsichtigt waren oder auch stattgefunden haben, lassen die Briefe Gerberts erkennen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1059a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0992-05-07_2_0_2_3_0_439_1059a
(Abgerufen am 28.03.2024).