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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Tod des Grafen Sigfried von Walbeck, des Vaters Bischof Thietmars von Merseburg.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI c. 43; Necrol. Magdeb. 261; Necrol. Merseb. 231.

Kommentar

Seine Mutter, die Gräfin Mathilde, überlebte Sigfried und starb am 3. Dezember (Thietmar IV c. 17; Necrol. Magdeb. 4. Dez.) des gleichen Jahres. R. Holtzmann ist im Gegensatz zu dem älteren Herausgeber F. Kurze der Ansicht, daß beide Todesfälle sich nicht 992, sondern 991 ereignet hätten. Da Thietmar aber ausdrücklich hervorhebt, daß Sigfried nach längerem Siechtum den Verletzungen erlegen sei, die er sich auf dem Feldzug gegen Brandenburg zugezogen habe (IV c. 16 S. 150), der 991 stattgefunden hat (Reg. 1035 f) kann sein Tod erst 992 erfolgt sein. Holtzmann ist (Thietmar, S. 151, Anm. 6 u. S. 328, Anm. 3, ferner NA. 50, 174f.), um seine Datierung zu stützen, genötigt anzunehmen, daß 990 ein in den Quellen nicht erwähnter Feldzug gegen Brandenburg stattgefunden habe. Nach Thietmar müßten sein Vater und dessen Mutter bereits gestorben sein, als Reginbert von Otto III. zum Bischof von Oldenburg (Stargard) in Wagrien (vgl. Hauck, Kg. 3 3, 105) erhoben worden ist. Dieser aber werde schon am 16. Oktober 992 bei der Domweihe von Halberstadt als Bischof von Mecklenburg angeführt. So soll er sich nach der Ansicht Haucks (w. o. 254) genannt haben, da er in Oldenburg nicht residieren konnte. Demnach müßten Sigfried und seine Mutter am 15. März, bzw. 3. Dezember 991 gestorben sein. Diese Begründung ist aber nicht stichhaltig, da gerade bei den Missionsbischöfen kirchliche Weihe und Betrauung mit einem bestimmten Sprengel oft durch einen längeren Zeitraum getrennt waren, wie wir es bei Gaudentius, dem Erzbischof von Gnesen und Aschericus, dem Erzbischof von Gran feststellen können. Vgl. Regg. 1239b u. 1349c. Reginbert konnte an der Domweihe in Halberstadt als Bischof teilnehmen, obwohl seine Einsetzung erst in späterer Zeit erfolgt ist; der Chronist hat ihn in seinen Aufzeichnungen irrtümlich schon als Vorsteher der Mecklenburger Diöcese angeführt. Vgl. Reg. 1074 a.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1054a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0992-03-00_1_0_2_3_0_428_1054a
(Abgerufen am 19.04.2024).