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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Herzog Boleslaw von Böhmen gibt auf einer Versammlung der Großen seines Landes auf Befehl (?) König Ottos und auf Mahnung Adalberts, des Bischofs von Prag, diesem die Vollmacht, Ehen, die unter Verwandten entgegen den kirchlichen Gesetzen geschlossen wurden, zu trennen, Kirchen an geeigneten Orten zu errichten und den Zehent einzuheben.

Überlieferung/Literatur

Vgl. C. J. Erben, Regg. dipl. Boh. 1, 33, Nr. 77; Friedrich, CD. Boh. 2, 43, Nr. 37: Anno dom. inc. DCCCCLXXXXII Domino Johanne XV. papa in sacratissima sede beati Petri apostoli, imperante Domino Ottone III. Rege augusto, hortante Dei nutu Domino episcopo II. sancte Pragensis ecclesiae Adalberto monacho. Dux Bolezlaus, presentibus omnibus primatibus suis, dedit prefato episcopo secundum statuta canonum separare ea coniugia, quae infra parentelam contra sacram legem coniuncta esse reperirentur, nec non etiam ecclesias per loca opportuna construendi et decimas congregandi licentiam dedit.

Kommentar

Die Nachricht geht auf ein Fragment aus dem 12. Jh. zurück, das W. Wattenbach in dem Kloster Heiligenkreuz aufgefunden hat, vgl. Wattenbach, Beiträge zur Gesch. der christlichen Kirche in Böhmen und Mähren. (1849) 39 f. und Beil. IV, 61 bis 54; Naegle, Kg. Böhmens I. 130, Anm. 565; J. Pekař, Die Wenzels- und Ludmillalegende (Prag 1906) 348, Anm. 1. Diese Nachricht ist zweifellos von großer Bedeutung. „Imperante” dürfte hier nicht als allgemeine Zeitangabe, sondern wörtlich parallel zu „hortante” aufzufassen sein. Ein Eingreifen König Ottos, bzw. der vormundschaftlichen Regierung in die kirchlichen Verhältnisse Böhmens würde vollkommen den politischen Verhältnissen dieser Zeit entsprechen; an dem Slavenfeldzug, den der junge König anführte, hatte Herzog Boleslaw von Böhmen mit seinen Streitkräften, unter denen sich auch das Aufgebot des Bischofs von Prag befunden haben muß, teilgenommen (Regg. 1067 a, b); dieser hat sicher Gelegenheit gehabt, dem König und der vormundschaftlichen Regierung von den Schwierigkeiten, denen er neuerdings in seinem Bistum begegnete, zu berichten. Herzog Boleslaw mag dann aufgefordert worden sein, Abhilfe zu schaffen und darauf wäre jener Beschluß der böhmischen Großen zurückzuführen. Auch die Lebensbeschreibungen des heiligen Adalbert wissen von der Gegnerschaft zu berichten, die ihm seine Amtsführung als Bischof erschwerten, und sie führen außer dem Handel der Juden mit christlichen Sklaven noch die herrschenden sittlichen Mißstände, vor allem die Vielweiberei und die Priesterehe an. Aber nicht nur in dieser Hinsicht würden die Angaben der Heiligenkreuzer Notiz mit den Zeitverhältnissen übereinstimmen, sondern es muß auch hervorgehoben werden, daß die auffallende Bezeichnung des Prager Bischofs als „monachus” zutreffend ist und geradezu als ein Beweis der Glaubwürdigkeit dieser Stelle gewertet werden kann. Adalbert war in der Tat während seines ersten Aufenthaltes in Rom im Winter 989/990 als Mönch in das Kloster S. Bonifacio ed Alessio auf dem Aventin eingetreten, hatte aber auf Betreiben des Erzbischofs Willigis von Mainz ungefähr Anfang 992 Rom verlassen und nach Böhmen zurückkehren müssen, wo er in der Nähe von Prag das Kloster Břewnow gründete. Vgl. Reg 1093 b; M. Uhlirz, Forsch. u. Vorarbeiten II. Älteste Lebensbeschreibung d. heil. Adalbert, 29 ff. ‒ Zu dem Edikt vgl. noch H. F. Schmid, Pfarrorganisation 41 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1074b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0992-00-00_1_0_2_3_0_469_1074b
(Abgerufen am 19.04.2024).