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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Die vormundschaftliche Regierung, die nach dem Tode der Kaiserin Theophanu zunächst wahrscheinlich allein von Erzkanzler Willigis und dem Kanzler Hildibald geführt worden ist, muß den Beschluß gefaßt haben, das von der Kaiserin Theophanu mit Herzog Mieszko von Polen vermutlich während der Osterfeier verabredete und noch von ihr vorbereitete Unternehmen gegen die Elbslaven, dessen Ziel die Wiedergewinnung der 983 verlorengegangenen Teile der Nordmark war, durchzuführen. Es wird beschlossen, den jungen König an der Spitze der sächsischen Aufgebote daran teilnehmen zu lassen.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Regg.: 1028d, 1035 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1035e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0991-06-00_2_0_2_3_0_390_1035e
(Abgerufen am 28.03.2024).