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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Aufenthalt der Kaiserin Theophanu in Rom. Wir besitzen keine Klarheit über die Verhältnisse, die sie dort angetroffen hat. Ihr Kommen war jedenfalls dem Papst und der den Ottonen günstig gesinnten Adelspartei erwünscht, auch hatte ihr Bischof Notger von Lüttich mit seinem Begleiter Heriger einen guten Empfang gesichert. Der weltliche Machthaber Roms Crescentius II. Nomentanus scheint ihre keine Schwierigkeiten zu bereiten, so daß sie als Trägerin des ottonischen Kaisertums ihre Rechte ausüben kann. Die italienische Kanzlei stellt in ihrem Namen Urkunden aus, von denen zwei erhalten sind, ihre Missi halten Gericht in ihrem Namen. Zweifellos finden Beratungen mit den beiden Markgrafen Hugo von Tuszien und Konrad von Spoleto, sowie mit den Anhängern des ottonischen Kaisertums und vor allem mit den von Otto II. eingesetzten Kirchenfürsten statt, die schon längst ihr Kommen erwartet haben. Auffallend ist, daß sich die Kaiserin auch mit den Verhältnissen südlich Roms beschäftigt. Sie regelt nicht nur die Besitzverhältnisse des Klosters S. Vinzenz am Volturno, sondern vor ihr erscheint auch der heilige Saba als Abgesandter der Fürsten Sergius III. von Salerno und Manso von Amalfi, die von der Kaiserin die Freilassung ihrer dem Kaiser Otto II. 981 als Geiseln übergebenen Söhne erbitten. Auf Fürsprache ihres Beraters Johann Philagathos, des Erzbischofs von Piacenza erfüllt Theophanu diese Bitte. An dieser Aussöhnung hat möglicherweise Bischof Adalbero von Verdun Anteil, der wegen einer schweren Erkrankung in Salerno gewesen war, sich aber jetzt wahrscheinlich dem Gefolge Theophanus anschließt.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Orestes patriarcha ... de hist. et laudibus Sabae et Macarii siculorum. Studi e doc. di storia del diritto. XII. c. 46 ff., S. 317 ff. ‒ Regg. 1017h, l, p; 1019b, e, f, h, k.

Kommentar

Daß man in kirchlichen Kreisen ihr Kommen schon lange erwartet hat, bezeugt eine Farfenser Notiz aus dem J. 988. Reg. di Farfa, a cura di J. Giorgio e M. Balzani. III. Nr. 401f. „reclamationem facite super me ad domnum apostolicum, aut eius patricium, vel ante domnam imperatricem vel ad suos missos.” ‒ Über die Verhältnisse in Rom und den Aufenthalt Theophanus vgl. Sickel, Erläuter. 231ff.; Wilmans, Jbb. O. III. 65; Giesebrecht, Kaiserzeit 16, 649f.; Gregorovius, Gesch. Roms V5, 385; Hartmann. Gesch. Italiens IV/1, 97f.; Cartellieri, Weltstellung, 210ff.; F. Schneider, Zur Gesch. d. Ottonen. Vtjsch. f. Soz. u. Wg. 14, 502; Romfahrt Ottos III. MIÖG. 39, 196ff.; Gay, L'Italie méridionale, 389; M. Uhlirz, Italien. Kirchenpol. 256ff.; Gerstenberg, Rom. Adel. 15ff; Kölmel, Beiträge, 537ff., 542; Bossi, I Crescenzi, 82ff.; Dvornik, Central Europe, 174f. ‒ Zur Sendung des heil. Saba vgl. K. Uhlirz, Jbb. O. II. 172. ‒ Hofmeister, Gesch. Amalfis. Byzant. neugriech. Jbb. I. 1920, S. 101. ‒ Die von Orestes berichtete Rückgabe der Geiseln kann nach den Zeitangaben nur während des Aufenthaltes Theophanus in Rom Anfang 990 erfolgt sein. Dem entspricht die Erwähnung des Johannes Philagathos als maßgebende Persönlichkeit am Hofe; der Tod Ottos II. ist allerdings dem Verfasser der Vita unbekannt geblieben. ‒ Zu dem Aufenthalt Adalberos von Verdun in Italien vgl. Reg. 1019 n.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1017n, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0989-03-00_1_0_2_3_0_311_1017n
(Abgerufen am 20.04.2024).