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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Länger dauernder Aufenthalt der Kaiserin Theophanu mit König Otto in Sachsen. In Allstedt sind nicht nur Erzbischof Gisilher von Magdeburg und die Äbtissin Mathilde von Quedlinburg, sondern auch die Kaiserin Adelheid urkundlich nachweisbar. Es finden Beratungen über die Sicherung ihrer Einkünfte auf Grund der Verfügungen Ottos I. statt, die zu einem Vergleich und zur Milderung der zwischen den beiden Kaiserinnen bestehenden vermögungsrechtlichen Spannungen führen. Auch die Verhandlungen über die Fragen des Westens sind von großer Bedeutung und Kaiserin Theophanu faßt den Entschluß, ihre geplante Italienfahrt aufzuschieben, zunächst an den Rhein zurückzukehren und die Friedensverhandlungen mit König Ludwig wieder aufzunehmen. Entweder auf der Anreise nach Allstedt oder gleich nach ihrer Ankunft daselbst dürfte Gerbert als Bote des Erzbischofs Adalbero von Reims erschienen sein und ihr Nachrichten von den Vorgängen in Frankreich, vor allem von der bevorstehenden Aussöhnung zwischen dem König und Adalbero überbracht haben. Gerbert kann jedoch nicht lange verweilen, da er am 18. Mai an dem französischen Hoftag zu Compiegne teilnehmen muß. Seine Meldung von der am 25. Mai bevorstehenden Zusammenkunft in Montfaucon, die zweifellos mit der Kaiserin Adelheid besprochen wird, scheint Theophanu bewogen zu haben, auch ihrerseits einen Friedensschritt zu unternehmen und Erzbischof Everger von Köln mit einem Gefolge auszusenden, um die Bedingungen eines Friedensschlusses zu erkunden.

Überlieferung/Literatur

Vgl. 991 a, 994 a. Lettres de Gerbert, No. 101, S. 94. Vgl. Reg. 991 a. Sed quoniam per ignorantiam dominae Th. imperatricis semper augustae hoc fiebat, dolum subesse intelligentes, uti per se potius pax fieret consuluimus, utque prius per vos quae conditio pacis foret experiretur, quod laudatum est, vestrique itineris sotii denominati. XV kl. jun. Francorum colloquio nobis occurrendum, ibique si pacem cum rege senior noster confecerit, pro pace regnorum plurimum elaborabit.

Kommentar

Zu der Datierung dieses wichtigen Schreibens vgl. Vorarbeiten III. ‒ Zu Allstedt vgl. Nebe, Zs. Harzver. 20 (1887) 23 f.; Geppert, Burgen b. Thietmar, 189 f.; Schlag, Kaiserpfalzen (1940) 51.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 991e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0987-05-00_1_0_2_3_0_204_991e
(Abgerufen am 16.04.2024).