RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3
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Aufenthalt des königlichen Hofes in Köln; Gerbert ist auch jetzt noch verhindert zu kommen, möglicherweise schließt er sich dem Gefolge Theophanus auf der Fahrt nach Sachsen an.
Überlieferung/Literatur
Vgl. Regg. 989/c und 991/e.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI II,3 n. 991b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0987-04-00_1_0_2_3_0_201_991b
(Abgerufen am 20.04.2024).