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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Unter den Teilnehmern des Paktes „vor dem Johannesaltar” (Reg. 956 n/1) kommt es sehr bald zu Spaltungen. Bischof Dietrich von Metz, der sich Heinrich angeschlossen hat (Reg. 956 o/1), und Herzog Karl von Niederlothringen geraten in heftigen Streit und bekämpfen sich in zwei von Gerbert verfaßten Schmähschriften, in denen sie sich gegenseitig mit den schwersten Anschuldigungen überhäufen.

Überlieferung/Literatur

Lettres de Gerbert, No. 31‒33 (Havet) S. 25‒32: Controversia Deoderici episcopi Mettensis in Karolum.

Kommentar

Dietrich beschuldigt Herzog Karl (Nr. 31), daß er den vor dem Johannesaltar geleisteten Eid gebrochen habe, daß er seinem Bruder, König Lothar die Herrschaft streitig mache, und sich der Stadt Laon bemächtigt habe. Karl erwidert mit gleicher Schärfe (Nr. 32, 29 ff.) und betont, daß sich auf seiner Seite die Fürsten und die beiden Könige Frankreichs befänden, denen die Sorge für das königliche Kind zustehe. Er wirft Dietrich seine Verbindung mit Heinrich dem Zänker vor. Gerbert, der beide Schmähschriften verfaßt hat, hat unmittelbar nach deren Absendung ein Rechtfertigungsschreiben, die „Purgatio” (Nr. 33, 32) an Dietrich von Metz gerichtet. ‒ M. Uhlirz, Vorarbeiten III; Jbb. O. III. 29.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 956d2, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0984-04-00_3_0_2_3_0_54_956d2
(Abgerufen am 19.04.2024).