RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3
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Otto III. wird von Heinrich auf eine der Burgen seiner Anhänger gebracht, wo er während der folgenden Monate verbleibt.
Kommentar
Diese Tatsache ergibt sich aus dem von Thietmar (IV c. 1) berichteten Verhalten der Fürsten auf der Zusammenkunft in Magdeburg (Reg. 956 s/1). Am wahrscheinlichsten ist, daß Heinrich den jungen König in der Obhut seiner Gemahlin in Merseburg zurückgelassen hat.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI II,3 n. 956q1, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0984-03-00_1_0_2_3_0_41_956q1
(Abgerufen am 18.04.2024).