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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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(in villa Namuco) Unterfertigt mit herzog Cuno, bischof Farabert, graf Rotbert und cancellarius Aletranm die urkunde über einen zwischen abt Erluin von Gembloux und Ermenfrid abgeschlossenen tausch. Sigeberti Gesta abb. Gembl. Cod. autogr. von circa 1070 Leipzig. M. G. SS. 8, 529. ledenfalls formell fälschung; die zeugennamen darben ieder subscriptionsformel, unter ihnen befindet sich der angeblich durch no 141 gewährte cancellarius. Unter diesen umständen ist die unvereinbarkeit der als zeugen aufgeführten Cuno dux und Farabertus eps. (von Lüttich 947‒953) mit der datirung wahrscheinlicher durch erdichtung als durch eine frühere handlang zu erklären, obwohl beide 948 (no 164.165) und 949 in no 176 gemeinsam auftreten und 948 auch ein ausflug nach Namur mit dem itinerar vereinbar wäre. Eine zweite undatirte tradition mit denselben zeugen ib. 8, 528.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 294, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0961-04-11_1_0_2_1_1_548_294
(Abgerufen am 16.04.2024).