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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Feier des osterfestes. König Ludwig mit herzog Hugo von Francien wegen reimser besitzungen neuerdings (vgl. no 182b) in streit geraten (Flodoardi Ann. 590), schickt nach rückkehr von einem erfolgreichen zug nach Vienne und Aquitanien eine gesandtschaft an Otto mit der klage, dass Friedrich der bruder des bischofs Adalbero von Metz ohne Ludwigs erlaubniss auf französischem gebiet bei Fanis eine befestigung angelegt habe und von dort aus die gegend plündere (Fanis ist trotz der bemerkungen von Calmet Hist. de Lorraine 1a,911 als Fains zu deuten; die befestigungen befanden sich in dem 3 kilom. sw. entfernten Bar le Duc, wie das Chr. s. Michaelis in pago Virdun, c. 7 M. G. SS. 4, 81 berichtet: in confinio Lotharingiae et Campaniae castrum exstruxit, quod Barrum, quasi barram nominavit; lag dasselbe auf besitz der kirche von Toul nach dem Chr. Mediani mon. c. 10, ib. 91, und wird es später stets zum deutschen reiche gerechnet, so wird sich die grenze hier erst durch diese festungsanlage verschoben haben). Ludwig fühlt sich dadurch sehr belästigt (offenbar da Friedrich sich mit Hugos tochter verlobt hatte, vermälung 954 vollzogen. Flodoardi Ann.); Hugo wird (zur beilegung des streites) an Ottos hof geladen, ehrenvoll empfangen und nach freudig begangenem osterfest reich beschenkt (Hugo selbst hatte 2 löwen verehrt) wieder entlassen. Ludwigs beschwerden wurde rechnung getragen durch das von Otto an Friedrich und alle Lothringer erlassene verbot ohne zustimmung Ludwigs in Frankreich befestigungen zu errichten. Flodoardi Ann. Mit der ausführung dieses befehles wird es zusammenhängen, dass herzog Konrad den Hugo bis an die Marne begleitete; bei dieser gelegenheit demütigung feindlich gesinnter Lothringer namentlich des grafen Ragenar und von vassallen im gau von Verdun. Flodoardi Ann. ‒ Flodoard nahm an diesem hoftage selbst teil als vertreter des erzbischofs Artold von Reims, um mit Otto und herzog Konrad wegen der bedrückung erzbischöflicher kolonen durch einen vassallen Konrads zu sprechen, er hatte keinen erfolg. Flodoardi Hist. Rem. 1,20 ib. 13,437.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 194a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0951-03-30_1_0_2_1_1_375_194a
(Abgerufen am 28.03.2024).