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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Zusammenkunft mit könig Ludwig von Frankreich. Papst Stephan VIII.(IX.) war durch gesandtschaften und banndrohung tatkräftig für Ludwig eingetreten und hatte wirklich Wilhelm von der Normandie, Wilhelm von Poitou und die fürsten der Bretagne zur Parteinahme für ihren könig gewonnen; Hugo von Francien dagegen und Heribert von Vermandois (vgl. no 78d. 89a 89b) stellten sich im verein mit herzog Otto von Lothringen dem k. Ludwig noch im sept. an der Isère feindlich entgegen, schlossen aber daselbst einen waffenstillstand bis mitte nov. Beide parteien, k. Ludwig, herzog Hugo und Wilhelm von der Normandie, schicken durch vermittlung des lothringischen herzogs an den deutschen könig geisseln (nach Dudonis Hist. Normann. M. G. SS. 4, 95 kam als Wilhelms gesandter dessen erster hofbeamter Tetger, während Otto die botschaft durch herzog Cono [graf Konrad der Rote] erwiderte), endlich erfolgte eine zusammenkunft beider könige: Ludowicus rex Othoni regi obviam proficiscitur et amicabiliter se mutuo suscipientes, amicitiam suam firmant conditionibus; multumque de pace inter regem L. et Hugonem laborans Otho Hugonem tandem ad eundem regem convertit, ebenso Heribert und dessen sohn. Flodoardi Ann. = Richeri Hist. II, 29. Dabei scheint ein eidliches abkommen wegen der vassallen Ludwigs in Lothringen getroffen worden zu sein, vgl. no 113a 115b; alles weitere (Kalkstein Capetinger 1,235) ist vermutung. Richer erzählt dann c. 30 eine zweite nach 30 tagen stattgefundene zusammenkunft der genannten und Arnulfs von Flandern zu Attigny, bei welcher Wilhelm von der Normandie in eine geheime beratung der könige und grossen eindringt, den deutschen könig zwingt den ersten platz an Ludwig abzutreten und die beratung stehend zu ende zu führen. Diese nach der ganzen sachlage unmögliche renommirgeschichte beruht auf volkstümlicher mündlicher überlieferung des in c. 29 erzählten ereignisses; glaubwürdig ist nur, dass Wilhelm bei dieser zusammenkunft eine grosse rolle spielte. Das ergibt sich aus dem allerdings sagenhaften und in den einzelheiten ganz unzuverlässigen bericht Dudos (vgl. Dümmler in Forsch. 6,377 ff., namentl. 382), welcher mit richtiger zeitbestimmung zweck und erfolg der zweitägigen zusammenkunft, und die daran beteiligten übereinstimmend mit Flodoard aufführt, aber in arg übertreibender weise Wilhelm als den von Heinrich (so stets statt Otto) begehrten mittler beider könige und als mittelpunkt der ganzen versammlung behandelt. Gleich Flodoard kennt Dudo nur eine zusammenkunft und zwar im lager Ottos in loco super Mosam qui dicitur Veusegus. Diese örtlichkeit kann weder für Void (vgl. no 110) gehalten werden noch für Voisey, welches am ostabhang der monts Faucilles (an deren westl. abdachung die Maas entspringt) mitten in den Vogesen gelegen, daher für eine solche zusammenkunft den beiden königen, namentlich aber dem Normannen höchst unbequem gewesen wäre; das von Michael Formen des unm. Verkehrs 33 noch angezogene Voyse ist wol = Voisey (vgl. Valesius Not. Gall. 622); Vouziers (der alte name unbekannt) liegt an der Aisne, und obwol Richer die von ihm erdichtete zweite zusammenkunft an denselben fluss nach Attigny verlegt, scheint mir doch das wahrscheinlichste, dass die besprechung am grenzfluss Maas stattfand und Ottos aufenthalt in Visé damit in verbindung stand. Der endtermin derselben ist durch die ermordung Wilhelms von der Normandie gegeben (vgl. Dümmler Otto I. 128). ‒ Otto rex cum Ludowico rege Galliarum pacificatur, Herimanni Aug. chr. = Chr. Suev. un. ib. 5,114; 13,67. ‒ Spätestens damals (vgl.no 91a) erfolgte ein neuer aufstand des lothringischen grafen Immo, der mitten im winter in seiner burg belagert wurde und sich dann in aufrichtiger treue Otto anschloss, worauf sich auch die neffen Giselberts unterwarfen, während Ansfrid und Arnald, welche die burg von Chèvremont besetzt hielten, durch Immos list gefangen, vom könig nach einiger zeit friedlich entlassen wurden. Widukind II,27.28 an den aufstand von 939 angeknüpft, aber als post haec geschehen bezeichnet mit der entschuldigung, dass wegen des pragmatischen zusammenhanges der chronologische unterbrochen ward, vgl. Dümmler Otto I.107.126.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 110a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0942-00-00_1_0_2_1_1_243_110a
(Abgerufen am 29.03.2024).