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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Aussöhnung mit der königin Mahthilde. Nach dem tode könig Heinrichs entstanden vermögensrechtliche streitigkeiten zwischen der mutter und den kindern (regi ceterisque suis filiis), indem mehrere grosse aufmerksam machten, dass Mahthilde bedeutende summen aus k. Heinrichs schatz widerrechtlich für fromme werke zurückbehalten habe; schliesslich forderte man sie auf ihren wittwensitz zu verlassen und den schleier zu nehmen, worauf sie sich auf ihr erbgut nach kloster Engern zurückzog, bis Otto gebeugt durch viele schicksalschläge auf rat der Edgith die mutter bitten liess zu ihm zurückzukehren, und bei einer zusammenkunft in Grona kniefällig ihre verzeihung heischte und erhielt. V. Mahthild. ant. c. 8. 9, M. G. SS. 10,578, und daraus, iedoch auch mit selbständigen zusätzen V. post. c. 11‒13 ib. 4,290 Der beginn des streites ist wol naturgemäss bald nach Heinrichs tod zu setzen, vgl. no 57 iedenfalls vor Heinrichs aufstand, da sein anteil nach V. post. c. 11 die mutter besonders schmerzte. Die versöhnung kann nicht vor 941 fallen, auch nicht später, da die V. post. c. 9 die mutter sogleich für Heinrich eintreten lässt, und auch nach der V. ant. c. 9 Edgith his caritatis vinculis diu subsistentibus stirbt; ihre urkundliche fürbitte tritt aber erst nach Edgiths tod auf.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 101a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0941-00-00_1_0_2_1_1_231_101a
(Abgerufen am 28.03.2024).