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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Beschlussfassung über den krieg mit den Ungarn nach ablauf des neuniährigen friedens (no 11c). Convocato omni populo beantragt der könig infolge der erhöhten militärmacht und der erschöpfung des schatzes den tribut nicht mehr zu zahlen, die versammlung stimmt zu, operam suam deinde promittens regi contra gentem acerrimam, dextris in coelum elevatis pactum firmavit, worauf der könig sie entlässt. Widukind I, 38. Nach der ganzen sachlage kann es sich bei dieser oratorisch aufgeputzten szene nur um eine sächsische heeresversammlung (über populus bei Widukind vgl. Köpke Otton. Stud. 1,79.141) handeln, welche daher kaum nach Erfurt zu verlegen ist (Leibnitz Ann. 2,417), während sie nach dem datum der Ungarnschlacht doch noch in dieses iahr fallen muss. Die ungarischen gesandten, welche ‚post haec‘ zu einsammlung des tributes kommen, werden mit leeren händen heimgeschickt. Widukind ib.; über die spätem fabeln von der verhöhnung mit dem feisten hunde s. Waitz Heinrich I. 3 255 ff.; über den in der Cont. Reginonis zu 932 statt 937 gemeldeten Ungarneinfall vgl. Waitz Heinrich I. 3 148. ‒ Gegen ende des iahres kam, nachdem herzog Giselbert wieder unterhandlungen mit k. Rudolf angeknüpft hatte, Heribert von Vermandois abermals an den deutschen hof. Flodoardi Ann.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 43a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0932-00-00_1_0_2_1_1_101_43a
(Abgerufen am 20.04.2024).