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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Konrad Griesstetter, Bergrichter zu Sterzing, an NN (=Innsbrucker Raitkammer): (1) Auf Befehl KMs2) übersendet Griesstetter das Register des Schneeberger Erzes, das die (Gewerken) von Schwaz im Jahr 1504 am Schneeberg gekauft haben sowie das, was ihnen aus ihren eigenen Anteilen (an den Schneeberger Gruben) angefallen ist. - (2) Insgesamt wurden im Jahr 1504 am Schneeberg 7.304½ Kübel Erz gefördert. Davon haben die Schwazer 4.650 Kübel und 2½ Viertel gekauft oder aus ihren Grubenanteilen gewonnen. KM hat 605 Kübel 1½ Viertel gekauft, womit 2.048 Kübel 2 Viertel unverkauft blieben, von denen die Marienkirche zu Schwaz 137 Kübel 3 Viertel gekauft hat. - Dieses Erz wurde bis auf knapp 200 Kübel, die noch am Berg liegen, in das Tal Ridennawn (Ridnauntal bei Sterzing / Südtirol) und nach Sterzing geführt. - (3) Die Schwazer möchten eine Bescheinigung =urkundt brieff über das gekaufte sowie das von ihnen selbst geförderte Schneeberger Erz (um das ihnen dafür zustehende Freigeld3) einzufordern). NN (=Raitkammer) möge Griesstetter Bescheid geben, wie er sich diesbezüglich verhalten soll. E. G. vnderteniger CONNRADT GRIESSTETER pergkrichter zu Stertzing ss. - Empfängervermerke: Freygelt3). Conrad Griessteters vnderrichtung.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, keine Besiegelung erkennbar): Wien HHSA, ma 8b/3, fol. 137. - NB: 1) Mangels besserer Anhaltspunkte wurde vorliegender Bericht aufgrund seines Inhalts am Jahresende 1504 eingereiht, wenngleich er möglicherweise erst ein wenig später im Zuge der Jahresabrechnungen mit den Schwazer Gewerken angefordert wurde; vgl. dazu Anm. 2. - 2) Einen ähnlichen Befehl ddo 1503 März 18 (Innsbruck) vgl. als Nr 20326. - 3) Zum sogenannten Freigeld, einer Art Subvention zur Förderung der Schneeberger und Sterzinger Silbergruben, vgl. Wiesflecker, Kammerraitbücher, 89 f. - Zu den solchermaßen geförderten Gewerken und den ausgezahlten Freigeldsummen vgl. Bd IV/1, Nr 15860, 15880, 16121 sowie in diesem Bd Nr 20169, 20863.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 21833, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1504-12-00_2_0_14_4_1_2335_21833
(Abgerufen am 29.03.2024).