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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Der Schweizer Chronist Valerius Anshelm1) († 1546) berichtet in seiner Berner Chronik über die Antwort von Schwyz, Uri und Unterwalden (nid dem Wald / Nidwalden) auf den Abschied des Kgs von Frankreich: (1) Uf dem 17. October (1502) auf dem Tag zuo Lucern antworten die drei Länder (Schwyz, Uri und Unterwalden nid dem Wald) auf den Abschied des Kgs von Frankreich zu Asti (vom 8. September 1502, Nr 19964) betreffend Bellinzona2). Der Sendbote von Uri führte aus, daß sich seither nichts gebessert hat. Die Eidgenossen wurden (von den Franzosen) ermordet, beraubt, verwundet und unterdrückt. Daher bitten die drei Länder (=Orte), der Kg von Frankreich soll die Eidgenossen wegen Bellinzona bei ihren alten Zöllen lassen, keine neuen Aufschläge einheben und den freien Warenhandel nicht behindern. Wenn der Kg von Frankreich diese Unterdrückungen fortsetze und von Bellinzona nicht ablasse, so würden sich die drei Länder ihr Recht mit den Hellebarden holen. So wenig sie Vaterland, Frau und Kinder verlassen, so wenig werden sie Bellinzona preisgeben. - (2) Die drei Länder fordern die Eidgenossen auf, den Abschied von Asti nicht anzunehmen und dem Kg von Frankreich kein Recht auf Bellinzona einzuräumen. Wer immer den Kg von Frankreich unterstütze, dem werden die drei Länder Widerstand leisten und ire berg ze hilf nehmen; sie werden Bellinzona behalten. - Die Eidgenossen wunderten sich über diese schwere red des Sendboten von Uri. Sie empfahlen den drei Ländern, gegen den Kg von Frankreich stillezustehen und die Tagsatzung uf Martini (11. November) in Ruhe abzuwarten. - (3) Darauf schickten die drei Länder Boten an alle Orte, verwiesen auf ihr Recht an Bellinzona sowie auf ihren beständigen Willen, diese Stadt keinesfalls preiszugeben. Sie baten alle Eidgenossen um Hilfe gegen den Kg von Frankreich, von dem sie sich vast betrogen fühlten. Alles Übel komme von den Tütschen, Franzosen und Kronenfressern, welche aus diesen Streitigkeiten beim Kg von Frankreich ihren Vorteil ziehen. Wenn sich die drei Länder auf ein Rechtsverfahren gegen den Kg von Frankreich einlassen, wissen sie nicht, ob sie Recht behalten. - (4) Allen Eidgenossen mißfiel die Haltung der drei Länder (=Orte). Sie wurden ernstlich ermahnt, Güte zu gebrauchen und keinen Krieg zu beginnen; dann werde man ihnen nach Recht und Billigkeit helfen und sie nicht verlassen.

Überlieferung/Literatur

ED: Anshelm, Berner Chronik (1884), II, 349 ff. - LIT: 1) Zur Person: Fueter, Geschichte Historiographie (3), 213 ff. - 2) Dazu vgl. Filek-Wittinghausen, Maximilian 1502, 194 ff.; Vodosek, Maximilian 1503, 68 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 20013, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-10-17_4_0_14_4_1_490_20013
(Abgerufen am 24.04.2024).