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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Die Raitkammer in Innsbruck an Jakob Villinger: (1) Befehlsgemäß übersendet die Raitkammer einen Auszug der Schulden, welche in wld Jörg Gossembrots (oberösterreichischem) Vertrag1) (zur Bezahlung) übernommen wurden. - (2) Seit Vertragsbeginn werden von den (pro Jahr zur Schuldentilgung vorgesehenen) 25.000 flRh nur Schulden bezahlt, die zuvor auf der Tiroler Kammer lasteten: Zuerst alte Sold- und Liefergeldausstände der Regenten und anderer, die im Innsbrucker stat (Etat = Dienstpostenplan) stehen, dann Schulden aus dem vergangenen Schweizerkrieg (1499) für Lieferung sowie Sold der officire und anderen Dienstleute und schließlich Provisionen und Dienstgelder, worüber vergangene Weihnachten KM zu Handen Gossembrots ein Auszug übersandt wurde und die durch die Aufnahme von Baumeistern, Büchsenmeistern und anderer täglich mehr werden. Zusätzlich müssen auch Landvogt, Räte und Einspännige im Elsaß ordinarie unterhalten werden, obwohl sie nicht im hiesigen Etat stehen. - Um in gefährlichen Zeiten =sorgklichen lewffen insbesondere die mit Offenhaltung ihrer Schlösser bestellten Provisionäre sowie die Baumeister und Büchsenmeister halten zu können, wurden ihnen je nach Wichtigkeit und Person Einmalzahlungen aus den 25.000 flRh geleistet, aus denen täglich auch andere Zahlungen für KM getätigt werden, was sich auf (eine ungenannte Summe) flRh beläuft. - (3) Möringer möge KM obiges berichten und von Gossembrots Testamentsvollstreckern (H. Baumgartner und L. Gassner) den Auszug beschaffen, worin sich die Gesamtsumme der Schulden findet, die in den drei Jahren (der Laufzeit des Gossembrotvertrages) aus den (dort zur Schuldentilgung vorgesehenen) 75.000 flRh bezahlt werden sollen. - (4) Gemeinsam mit dem Regiment hat die Raitkammer eine Ordnung für den Getreidehandel (von Österreich nach Tirol) samt allen dafür notwendigen Befehlen entworfen; Möringer möge die Entwürfe KM vorlegen und zusehen, daß sie ehebaldigst am Hof ingrossiert, von KM unterzeichnet und dann gesiegelt werden; anschließend soll er sie der Raitkammer übersenden. Insprug 17. Octobris 1502. - Rait Camer.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Innsbruck TLA, miss 1502, fol. 156 f. - NB: 1) Vgl. Bd III/1, Nr 12393.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 20010, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-10-17_1_0_14_4_1_487_20010
(Abgerufen am 29.03.2024).